Hallo "Klaus-H",
die Antwort auf Ihre Fragen finden Sie im Post von "W*lfgang".
Kleine Ergänzung dazu:
Bei "Dividendenzahlung aus Gewerbebetrieb" kommt es auf die steuerrechtliche Beurteilung dieser Einnahmen an. Wenn diese Einnahmen im Steuerbescheid unter "Kapitaleinkünfte" stehen, dann findet keine Anrechnung statt. Sollte die "Dividendenzahlung" jedoch (noch) weiterhin unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" auftauchen, dann werden Sie auch als solche im Rahmen einer Hinterbliebenenrente (auch nach "altem" Recht) angerechnet.