Hallo Sabrina W,
„Fastrentner“ und „W*lfgang“ haben Ihnen aus meiner Sieht bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise auf Ihre Fragen gegeben.
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Hallo Sabrina W,
„Fastrentner“ und „W*lfgang“ haben Ihnen aus meiner Sieht bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise auf Ihre Fragen gegeben.
Prust!!!!!!!!!!!!! Ja bei HotRod hapert es sogar mit dem lesen. Kein Wunder liegt er seit Jahren in der sozialen Hängematte.Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten.Prust.... In welchem Artikel regelt unser Grundgesetz denn Rentenansprüche?
14 GG. Könnten Sie als Allgemeinbildung wissen - müssen Sie aber nicht, wenns schon im Allgemeinen hapern sollte ;-) Gruß w.Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten.Prust.... In welchem Artikel regelt unser Grundgesetz denn Rentenansprüche?
Diese Frage disqualifiziert Sie endgültig als ernstzunehmenden Teilnehmer dieses Forums! Wer Grundsatz und Grundgesetz nicht unterscheiden kann, sollte sich ernsthaft Gedanken über seine Allgemeinbildung machen.Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten.Prust.... In welchem Artikel regelt unser Grundgesetz denn Rentenansprüche?
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