Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente noch möglich?

von Sabrina W16.12.2017 | 09:32
706 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Oma die 90 Jahre alt ist. Sie lebt aktuell in der Schweiz, war dort verheiratet. Es war ihr zweiter Mann der seit 7 jahren gestorben ist. Sie ist ursprünglich deutsche er war Schweizer. In der Schweiz bekommt sie das übliche Geld was auch zum Leben reicht. Vor dieser Zeit, als sie noch jung war, war sie hier in Deutschland 8 oder 9 Jahre verheiratet. Mit dem Mann hatte sie 2 Kinder. Er starb 1958 an Kriegsfolgen. Nun meine Frage. Wir ziehen in Erwägung sie wieder nach Deutschland zu holen, damit wir uns besser um sie kümmern können. Denn mit 90 ist sie zwar noch gut fit, braucht aber langsam vermehrt Unterstützung. Hätte sie noch Anspruch auf die Witwenrente ihres ersten Mannes? Oder hat sich das durch die Wiederheirat erledigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina W,

„Fastrentner“ und „W*lfgang“ haben Ihnen aus meiner Sieht bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise auf Ihre Fragen gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Fastrentneram 16.12.2017 | 11:01
Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten. Allerdings wird die Witwenrente des 2. Ehegatten angerechnet. Sollte also die aktuelle Witwenrente höher sein, als die Ansprüche aus der 1. Ehe, wird keine Zahlung erfolgen. Eine detaillierte Prüfung erfolgt bei Antragstellung. Diese erfolgt in der Regel im Wohnland oder mit entsprechender Vollmacht auch in Deutschland.
W*lfgangam 16.12.2017 | 18:20
Ergänzend zum Beitrag von Fastrentner: nebenbei gefragt, erhält Sie denn bereits eine eigene Altersrente aus D, Stichwort 'Mütterrente'? Wenn eine Altersrente läuft, alles okay. Wenn nicht, sollte sie schleunigst den Antrag dazu stellen ...über weitere Modalitäten klärt Sie die nächste Beratungsstelle auf, oder weitere Hinweise hier im Forum. Gruß w.
Juppam 16.12.2017 | 18:45
Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten.
Prust.... In welchem Artikel regelt unser Grundgesetz denn Rentenansprüche?
Prust!!!!!!!!!!!!! Ja bei HotRod hapert es sogar mit dem lesen. Kein Wunder liegt er seit Jahren in der sozialen Hängematte.
W*lfgangam 16.12.2017 | 19:48
Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten.
Prust.... In welchem Artikel regelt unser Grundgesetz denn Rentenansprüche?
14 GG. Könnten Sie als Allgemeinbildung wissen - müssen Sie aber nicht, wenns schon im Allgemeinen hapern sollte ;-) Gruß w.
Globoliam 16.12.2017 | 20:09
Grundsatz und Grundgesetz sind schon 2 verschiedene Dinge.
Fastrentneram 16.12.2017 | 20:41
Vom Grundsatz her, hat sie einen Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten.
Prust.... In welchem Artikel regelt unser Grundgesetz denn Rentenansprüche?
Diese Frage disqualifiziert Sie endgültig als ernstzunehmenden Teilnehmer dieses Forums! Wer Grundsatz und Grundgesetz nicht unterscheiden kann, sollte sich ernsthaft Gedanken über seine Allgemeinbildung machen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026