Guten Tag Steph.,
beziehen Sie neben Ihrer Witwenrente statt des bisherigen Arbeitsentgelts aus Ihrer Beschäftigung Krankengeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung und ändert sich damit die Höhe Ihres Einkommens, so wird es grundsätzlich erst vom 1. Juli eines Jahres an berücksichtigt.
Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen und hat der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erhalten, wirkt sich die Änderung schon früher aus.
Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld) wird nur angerechnet, solange Sie diese Leistung erhalten. Die Witwenrente wird nach Wegfall dieser Leistung neu berechnet.
Neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen werden zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus private (Unfall-)Renten, Betriebsrenten, Vermögen und das Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls berücksichtigt.
Wenn für Sie noch die alten Regeln für die Einkommensanrechnung gelten, weil
> Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
> Ihr Ehepartner zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist,
gibt es folgende Ausnahmen:
So werden dann Betriebsrenten, Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, sonstige private Versorgungsrenten sowie Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel VBL) nicht angerechnet. Vermögenseinkommen wird ebenfalls nicht angerechnet. Außerdem werden kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen nicht angerechnet, wenn sie nicht von einem Sozialleistungsträger gezahlt werden (zum Beispiel Krankengeld aus einer privaten Versicherung).
Weitere Informationen zur Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html