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Experten-Antwort

Witwenrente / private BU-Versicherung

von Steph.28.12.2020 | 15:24
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 48 Jahre alt, verwitwet und habe seit 25 Jahren eine private BU-Versicherung. Ich möchte wieder in Vollzeit arbeiten, dadurch bekomme ich nicht die volle Witwenrenten ausgezahlt. Die Kürzung entspricht fast meiner privaten BU-Versicherung. Meine Frage: Wenn ich längerfristig krankgeschrieben würde und das geringere Krankengeld erhielt bzw Erwerbsminderungsrente, würde ich den höheren Witwenrentensatz und private BU erhalten? Oder werden diese Beträge miteinander verrechnet? Brauche ich die private BU weiter oder deckt die Witwenrente dieses Risiko ab?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Steph.,

beziehen Sie neben Ihrer Witwenrente statt des bisherigen Arbeitsentgelts aus Ihrer Beschäftigung Krankengeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung und ändert sich damit die Höhe Ihres Einkommens, so wird es grundsätzlich erst vom 1. Juli eines Jahres an berücksichtigt.

Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen und hat der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erhalten, wirkt sich die Änderung schon früher aus.

Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld) wird nur angerechnet, solange Sie diese Leistung erhalten. Die Witwenrente wird nach Wegfall dieser Leistung neu berechnet.

Neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen werden zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus private (Unfall-)Renten, Betriebsrenten, Vermögen und das Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls berücksichtigt.

Wenn für Sie noch die alten Regeln für die Einkommensanrechnung gelten, weil

> Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder

> Ihr Ehepartner zwar nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist,

gibt es folgende Ausnahmen:

So werden dann Betriebsrenten, Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, sonstige private Versorgungsrenten sowie Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel VBL) nicht angerechnet. Vermögenseinkommen wird ebenfalls nicht angerechnet. Außerdem werden kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen nicht angerechnet, wenn sie nicht von einem Sozialleistungsträger gezahlt werden (zum Beispiel Krankengeld aus einer privaten Versicherung).

Weitere Informationen zur Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steph.,

Ihre Idee, die weiteren Fragen in einem Beratungsgespräch zu klären, kann ich nur unterstützen.

Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Stepham 29.12.2020 | 10:41
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antwort. Hieraus ergeben sich noch mehr Fragen. Ich werde mich um ein Beratungsgespräch kümmern. Mit freundlichen Grüßen St.
Stepham 29.12.2020 | 22:53
Wie aufmerksam. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gruß St.
Deutsche Rentenversicherung
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