Bei der Berechnung der Witwenrente wird die Rente zugrundegelegt, die Ihr Mann zuletzt bezogen hat, das ist die Versichertenrente abzüglich des Versorgungsausgleichs.
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Bei der Berechnung der Witwenrente wird die Rente zugrundegelegt, die Ihr Mann zuletzt bezogen hat, das ist die Versichertenrente abzüglich des Versorgungsausgleichs.
Weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Es ist nur die Versichertenrente ungekürzt gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.Sie können eine künftige Witwenrente nur aus seiner unterm Strich gekürzten Rente erhalten. Selbst dann, wenn die EX 'rechtzeitig' verstirbt und für Ihren Mann eine (vorübergehende) Rückübertragung der 'verloren' Punkte für seine Rente erfolgt.Warum sollte in diesem Fall die Rückübertragung nur vorübergehend sein und sich nicht auf eine mögliche Witwenrente auswirken??
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