Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Siggi,
das von Ihnen bezogene Einkommen wird auf die Witwerrente angerechnet. Auch eine Altersrente fällt unter die anzurechnenden Einkommensarten. Sofern der Nettobetrag der Altersrente über dem Freibetrag von 718,08 EUR (West) liegt, werden 40 % von dem übersteigenden Anteil auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Sofern Sie erneut heiraten, fällt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente mit Ablauf des Monats der erneuten Eheschließung weg und die Witwerrente wird für 24 Kalendermonate im Voraus abgefunden. Der Betrag der Abfindung errechnet sich anhand des Zahlbetrages der Witwerrente aus den letzten 12 Monaten vor Wiederheirat. Dabei wird der Betrag berücksichtigt, der sich nach der Einkommensanrechnung ergibt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aus der Abfindung nicht zu zahlen.
Sie sollten dem Rentenversicherungsträger zu gegebener Zeit die Heiratsurkunde vorlegen und die Abfindung formlos beantragen.
Ob in Ihrem Fall ein Rentensplitting sinnvoll ist, sollten Sie im Rahmen eines Beratungstermins bei der Deutschen Rentenversicherung vor Ort klären, da wir an dieser Stelle nur allgemeine Fragen klären können. Weiterhin können Sie dort klären, ob sich durch den Einkommenswechsel eine höhere Witwerrente ergibt, da der Betrag ausschlaggebend für die Höhe der Abfindung ist.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.