Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente Spanien

von Heike Hartmann25.01.2016 | 09:47
1396 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, lebe seit fast 20 Jahren in Spanien. Mein Mann verstarb letztes Jahr im Februar. Mir wurde gesagt, dass die spanische Sozialversicherung direkt mit der Deutschen Kontakt aufnimmt. Habe die ganzen Unterlagen vorgelegt. Habe aber bis heute von Deutschland keinen Bescheid erhalten. Was muss ich tun???Wird mir die ausstehende Rente von Deutschland nachgezahlt?? Hat mein Sohn 20 Jh. Anspruch auf Halbweisenrente??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike Hartmann,

der in Spanien gestellte Rentenantrag gilt mit demselben Datum auch als Antrag gegenüber der deutschen Rentenversicherung.

Der spanische Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, den Antrag an die deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.

Da für den Beginn der deutschen Rente das ursprüngliche Antragsdatum in Spanien maßgeblich ist, wird Ihnen die deutsche Rente selbstverständlich auch nachgezahlt.

Ihr Sohn hat Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn er sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Um sicherzugehen, dass alles seinen richtigen Weg geht, empfehle ich Ihnen, nochmals beim spanischen Rentenversicherungsträger nachzufragen, ob und wann die Antragsvordrucke nach Deutschland weitergeleitet wurden.

Parallel hilft vielleicht auch eine Nachfrage beim deutschen Träger, damit dieser ggf. beim spanischen Träger an die Übersendung der Antragsvordrucke erinnern kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 25.01.2016 | 11:14
Haben Sie sich nur erkundigt oder wirklich einen Antrag gestellt, der von den spanischen Behörden weitergeleitet wurde. Um das zu klären sollten Sie a) in Spanien nachfragen ob und was die weitergeleitet haben und b) bei der DRV schriftlich nachfragen und für den Fall der Fälle (dass bislang nichts beantragt wurde) formlos Witwenrente beantragen. Zu spät ist es jedenfalls nicht, da Witwenrente "pünktlich ab Beginn" gezahlt werden, wenn der Antrag spätestens innerhalb eines Jahres kommt. Der Sohn hat übrigens dann einen Halbwaisenrentenanspruch wenn er zur Schule geht oder sich in Berufsausbildung befindet. Wäre er "nur Sohn" dann nicht.....aber dann könnte sich dieser erwachsene Mensch ja locker selbst versorgen.....:)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026