unterstellt, Ihre Mutter erhält alle Renten bereits seit Jahren, werden 50 % der Renten besteuert. Pauschal wird davon ausgegangen, dass bei einem Gesamtrentenbetrag einer Person von weniger als 1400 Euro (ohne weitere Einkünfte) keine Steuern erhoben werden. Eine verbindliche Auskunft zur Steuerpflicht kann aber nur das Finanzamt geben. Sie erhalten dort sicherlich auch Auskunft ohne alle Vordrucke für die Einkommensteuererklärung für Ihre Mutter vorzulegen.
Hallo Anna,