Hallo melodie1943,
grundsätzlich können Sie zwei Renten erhalten. Der Rentenantrag ist grundsätzlich bei der zuständigen Stelle des Landes zu stellen, in dem Sie wohnen. Der in Deutschland gestellte Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende Leistung in der Türkei und umgekehrt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=1