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Witwenrente-Umschulung ?

von Tina28.04.2010 | 18:17
1127 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ,ich habe eine frage und zwar ich bekomme Witwenrente-gibt es über diesen weg eine möglichkeit-zur umschulung ?bei der Rentenkasse? ich habe eine ausbildung-nur ist es mir nicht mehr möglich in dem Beruf zu Arbeiten-es gibt darüber aber kein Atest oder sowas-ich selbst habe das mal fersucht aber bin bei der Rentenkasse leider gescheitert -diese Menschen waren da anderer Meinung als ich-das wahr 2007 oder kann ich da noch was machen MFG Tina

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.04.2010 | 14:25

Hallo Tina,

eine Umschulung kann durch den Bezug der Witwenrente nicht hergeleitet werden.

Falls eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich gehalten wird, ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dazu sind die Formulare G100 und G130 zu verwenden.

Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe aktuell vorliegen. Dazu sind neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ( z.B. Erfüllen der Wartezeit ) zu erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

KSCam 28.04.2010 | 18:58
Die Witweneigenschaft hat mit der Frage einer Umschulung gar nichts zu tun. Die Voraussetzungen müssen in Ihrer Person erfüllt sein. Ob ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden oder sonst was, ist egal. Ob heute auf einen Antrag eine andere Entscheidung als vor 3 Jahren getroffen wird, weiß keiner im Forum. Stellen Sie einen Antrag, dass wird geprüft und entschieden ob Sie gefördert werden können. Wenn es "kein Attest gibt", brauchen Sie halt einen Arzt, der Ihnen eines ausstellt (oder auch nicht). Und dass "die Menschen anderer Ansicht" sind....ja das kommt halt bei Anträgen hin und wieder vor...wie sollte es auch anders sein? Sollte der Staat etwas alles, was irgendwie beantragt wird, jederzeit ohne Prüfung bewilligen?
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