Hallo Tina,
eine Umschulung kann durch den Bezug der Witwenrente nicht hergeleitet werden.
Falls eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich gehalten wird, ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dazu sind die Formulare G100 und G130 zu verwenden.
Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe aktuell vorliegen. Dazu sind neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ( z.B. Erfüllen der Wartezeit ) zu erfüllen.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.