Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNeben dem Bezug einer Witwenrente ist auch eine Arbeitstätigkeit möglich. Die Rente wird auch in Ausland geleistet. Neben der Witwenrente darf ein Nettoeinkommen in Höhe von 689,83 Euro erzielt werden . Übersteigt das Nettoeinkommen diesen Betrag werden 40 % des übersteigenden Betrages bei der Witwenrente in Abzug gebracht. Dies kann dazu führen, dass die Witwenrente entweder gekürzt oder gar nicht gezahlt wird. Sofern Sie die Arbeitstätigkeit beenden oder geringeres Einkommen erzielten erfolgt eine erneute Prüfung. In welchem Rehmen die Krankenversicherugnspflicht weiter besteht, bitten wir bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen. Die Krankenkasse teilt dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger den Versicherungsstatus mit.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.