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Witwenrente und Besteuerung

von §§§07.03.2009 | 11:34
2408 Ansichten
6 Antworten

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Mein Vater ist dieses Jahr verstorben. Meine Mutter bekommt nun 60% seiner Rente als Witwenrent. Außerdem nochmals 60% seiner Betriebsrente. Auch hat sie noch eine kleine eigene Rente. Nun meine Frage: Muß sie jetzt die beiden Witwenrenten mit 58% versteuern? Oder alles? Oder gar nix?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.03.2009 | 10:22

Die gesetzlichen Renten sind mit 50% zu versteuern, die Betriebsrenten mit dem Ertragsanteil von 18%. Steuerfreibetrag 7.664,- EUR.

5 Antworten

Schiko.am 07.03.2009 | 12:24
Trotz mancher nicht sehr geistreicher Bemerkungen anderer User hier gehe ich gern auf Ihre Frage ein. Seit wann und wie hoch war die gesetzliche und die Betriebsrente monatlich? Seit wann bezieht die Mutter die ihre kleine Rente? Und das Geburtsjahr Ihrer Eltern. Bis später. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.,am 07.03.2009 | 15:17
Immer schön die Bruttobeträge nennen. Komme zu folgender Rechnung: Vater Jahresbrutto 18024 Euro, Mutter 4800 = 22.824 Euro Betriebsrente 5.400 ./. 2160 Versorgungsfreibetrag 3.240 Euro. 11.412 50% aus 22824 zunächst anzusetzen. 03.240 Betriebsrente 14.652 minus absetzbare Beträge 02.316 10,15 % Kranken/Pflegeversicherung, 00.942 17,45 % dto. 00.204 Zweimal Werbungskosten Rente 00.072 Pauschbetrag Sonderausgaben 11.118 zu versteuerndes Jahreseinkommen 15.668 sind als Existenzmm. steuerfrei. Da können Sie das ganze Zeitungsgeschreibsel vergessen. Mit freundlichen Grüßen.
§§§am 07.03.2009 | 13:20
Hallo Schicko, also: Vater Jg.27, Mutter Jg. 25, Ges.Rente Vater 1350 netto Betriebsrente 350.- netto Ges.Rente Mutter 360.- netto
§§§am 07.03.2009 | 16:23
Hallo Schiko, vielen Dank, aber Sie erwähnen 2 x Werbungskosten. Meine Mutter ist Witwe. Mir erscheint auch der steuerfreie Betrag ein wenig hoch, oder bin ich ganz falsch?
Schiko.am 07.03.2009 | 19:01
Habe natürlich bei der zweiten Anfrage mit Betragsnennung nicht mehr auf Ihre erste Anfrage geschaut, Sie schrieben ja auch von der Rente des Vaters noch. Da stellt sich ja die Sachlage ganz anders da. Die Mutter bekommt ja nur mehr 60% von 18024 und 5400. Auf jeden Fall erhält der Vater auch noch im Sterbejahr die 102 zuerkannt, rein steuerlich gesehen. Sowohl im Sterbejahr 2008 und auch noch in 2009 gilt für die Steuer noch die Steuerklasse III. Ist er heuer verstorben gilt dies für 2009 u.2010 für das ganze Jahr noch. Ab dem dritten Jahr sieht es schlechter aus, da ja nur nach Grundtabelle abgerechnet wird, anderseits die Renten auf 60% abgesunken sind. Aber auch da wird keine Steuer anfallen. Zur Verdeutlichung die Grund/ Splittingbeträge in Eurobeträgen: 2002 7235 / 14471 2003 7235 / 14471 2004 7664 / 15328 2005 7664 / 15328 2006 7664 / 15328 2007 7664 / 15328 2008 7664 / 15328 2009 7834 / 15668 2010 8004 / 16008 Grund/Splittingtabelle Mit freundlichen Grüßen.
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