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Experten-Antwort

Witwenrente und Bezüge aus Zusatzversorgung was darf Ich dazuverdienen?

von Benedikt Müller03.01.2019 | 05:57
717 Ansichten
4 Antworten

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Hallo meine Schwiegermutter hat folgendes Problem! Sie bezieht Witwenrente 706.38 € + aus einer Zusatzversorgung ihres verstorbenen Mannes 189.68 € dazu kommen nochmals 587,99 € aus einer Vermietung sprich einnahmen von 1484.05 € die Fixkosten fürs Haus Versicherung und Nebenkosten von 230 €. Jetzt haben wir meiner Schwiegermutter gesagt um ihre Lebensstyle so beizubehalten müsse sie arbeiten gehen. worauf sie mir immer sagt wenn sie abreiten gehen wird würde sie gar kein geld mehr bekommen. Ich blicke da leider nicht ganz durch kann mir da einer helfen was kann sie jetzt efektive dazuverdienen ohne unterm Strich weniger zu haben als vorher? Liebe Grüße Benedikt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benedikt Müller,

wie die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten funktioniert, können Sie dem Faltblatt "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen" entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=29

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3 Antworten

senf-dazuam 03.01.2019 | 10:40
Ganz grob betrachtet: Da bei einer Anrechnung des Hinzuverdienstes immer nur 40 % angerechnet werden, hat sie immer mehr, als wenn sie nichts dazu verdienen würde. Klar ist irgendwann der Punkt erreicht, wo der Hinzuverdienst (je nach Alter/Hochzeitsdatum zählt vermietung etc dazu oder nicht) dazu führt, dass die Rente ganz ruht. Aber auch dann ist durch den Hinzuverdienst das Einkommen größer als nur mit Rente ... Es gibt einige Hinzuverdienstrechner im Netz, mit denen Sie das Szenario mal durchrechnen können. Um es ganz genau zu untersuchen, können Sie auch noch einen Steuerberater hinzuziehen.
Benedikt Mülleram 03.01.2019 | 17:44
Danke für die Antworten. Wenn ich das richtig gelesen habe in dem Flyer werden dann die kompletten Mieteinnahmen auf die 845€ Freibetrag angerechnet ist das mit den Bezügen aus der Zusatzkasse auch so? LG Benedikt
W*lfgangam 03.01.2019 | 20:28
Hallo Benedikt Müller, die Zusatzversorgung (als abgeleitete Versorgung) zählt für die Witwenrente nicht als (eigenes) Einkommen. Die Mieteinnahmen spielen nur bei 'neuem' Hinterbliebenenrentenrecht eine Rolle und sind dann als Einkommen zu berücksichtigen. Da die Witwenrente schon läuft, dürfte das bereits geprüft worden sein - ergibt sich aus der Anlage "Einkommensanrechnung" aus dem ersten/vollständigen Rentenbescheid und jeweiligen Folgebescheiden zum 01.07. Sind da die Mieteinkünfte nicht aufgeführt, deutet das auf das alte Hinterbliebenenrentenrecht hin. Unterschiede alt/neu finden Sie in diesem Merkblatt erläutert: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Und wie @senf-dazu bereits sagte, bleibt unterm Strich durch eigene Einkünfte _immer_ ein Mehrbetrag im Portemonnaie, auch wenn die Witwenrente komplett wegfallen sollte! Gruß w. PS: > Hallo meine Schwiegermutter hat folgendes Problem! Sie hat lediglich ein Verständnisproblem, aber vom Rentenrecht/Anrechnung bei Hinterbliebenenrente eher keine Ahnung. PPS: > worauf sie mir immer sagt wenn sie abreiten gehen wird ...*hüstel, Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit mit Bewegungscharakter können durchaus lukrativer sein, als die schmale Witwenrente ;-) Vielleicht wählen Sie/Ihre Mutter doch besser den Gang in die nächste Beratungsstelle, um das individuell zu klären.
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