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Experten-Antwort

Witwenrente und Dazuverdienst

von Maria Praß31.07.2016 | 23:54
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4 Antworten

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Guten Abend, ich habe eine Frage: Ich bekomme 689,11 € Witwenrente. Dazu kommt die Halbwaisenrente meiner Tochter von 211,86 €. Jetzt habe ich einen Halbtagsjob angenommen und verdiene 868 € Brutto dazu. Wird mir etwas von meiner Witwenrente abgezogen??? Ich bin 50 Jahre alt, meine Tochter ist 15 Jahre.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Maria Praß,

bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente gibt es einen Freibetrag. Dieser beträgt seit 01.07. in den alten Bundesländern 803,88 Euro und in den neuen Bundesländern 756,62 Euro. Ihr Arbeitsentgelt wird dabei zunächst pauschal in ein Netto-Entgelt umgerechnet:

868 Euro - 40 % = 520,80 Euro

Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag und deshalb erfolgt keine Einkommensanrechnung - es wird also nichts von der Witwenrenten abgezogen (von der Waisenrente sowieso nicht).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lis,

es stimmt - ich habe den zusätzlichen Freibetrag für das waisenrentenberechtigte Kind nicht erwähnt. Das hat **** dann freundlicherweise vorhin noch ergänzt.

Aber die Frage lautete "Wird mir etwas von meiner Witwenrente abgezogen?" und das ist klar mit nein zu beantworten und zwar weil bereits der einfache Freibetrag nicht erreicht wird. So ganz "unpassend" finde ich daher meine Begründung nicht. Wäre natürlich anders, wenn Maria Praß gefragt hätte, wie viel sie denn hinzuverdienen dürfte ;-)

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2 Antworten

****am 01.08.2016 | 08:58
Hallo Maria Praß, da noch ein Waisenrentenberechtigtes Kind da ist erhöht sich der Freibetrag von 803,88 Euro noch um den Kinderfreibetrag von 170,52 Euro auf insgesamt 974,40 Euro solange wie die Waise Rente bezieht. Im Beitrittsgebiet: 756,62 + 160,50 = 917,12 Euro Heißt, sie könnten im Westen bis Brutto 1624,00 Euro / im Osten Brutto 1528,53 Euro verdienen ohne das die Wtwenrente gekürzt wird! Beispiel: West Verdienst Brutto 1624,00 - 40% = 974,00Euro -Freibetrag - 974,00Euro = 0,00 Euro Anzurechnendes Einkommen!
Lisam 01.08.2016 | 10:01
Das Ihr Einkommen nicht angerechnet wird stimmt zwar, aber die Begründungen passen nicht. Hier ein Beispiel von der DRV selbst: "Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 803,88 Euro und in den neuen Bundesländern bei 756,62 Euro. Wenn Sie Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6‑fache des aktuellen Rentenwertes. Es ist nicht notwendig, dass Ihr Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht. Beispiel: Henriette L. aus Hamburg ist Witwe. Ihr Kind befindet sich in einer Ausbildung. Ihr Freibetrag erhöht sich daher um 170,52 Euro auf insgesamt 974,40 Euro. Bitte beachten Sie: Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihres Einkommens ermitteln. Davon werden Pauschalwerte abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Die Pauschalwerte sollen den tatsächlichen Abzügen relativ nahe kommen. Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet. Beispiel: Henriette L. hat ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro. Es übersteigt damit den Freibetrag um 225,60 Euro (1.200 Euro abzüglich 974,40 Euro). Davon 40 Prozent sind 90,24 Euro. Auf die Rente von Henriette L. werden 90,24 Euro angerechnet. Das bedeutet, dass ihre Witwenrente um diesen Betrag niedriger wird." MfG Lis
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