Guten Morgen Maria Praß,
bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente gibt es einen Freibetrag. Dieser beträgt seit 01.07. in den alten Bundesländern 803,88 Euro und in den neuen Bundesländern 756,62 Euro. Ihr Arbeitsentgelt wird dabei zunächst pauschal in ein Netto-Entgelt umgerechnet:
868 Euro - 40 % = 520,80 Euro
Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag und deshalb erfolgt keine Einkommensanrechnung - es wird also nichts von der Witwenrenten abgezogen (von der Waisenrente sowieso nicht).