Hallo Inge,
da Sie in Ihrer 2. Anfrage erwähnten, dass Sie bereits seit 1984 verwitwet sind, findet keine Einkommensanrechnung auf die Witwenrente statt. Erst für Leistungsfälle ab dem 01.01.1986 ist eine Einkommensanrechnung durchzuführen. Ein Abschlag wäre also nur bei Ihrer eigenen Rente möglich. Eine Anrechnung der Witwenrente auf die eigene Rente erfolgt nicht.