Hallo gitta12,
sofern die Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, gilt für Sie weiterhin das alte Rentenrecht, wonach Ihnen eine Witwenrente i.H.v. 60 % der Rente des Verstorbenen zusteht. Eine Kürzung durch die sogenannte Einkommensanrechnung würde ebenfalls nicht erfolgen, da Ihre eigene Rente unter dem monatlichen Freibetrag i.H.v. 701,18 Euro (West) bzw. 616,18 Euro (Ost) liegt.