Einkommen mindert eine Witwenrente nur dann, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 725,21 EUR in den alten Bundesländern bzw. bei 643,37 EUR in den neuen Bundesländern. Wenn also Ihre Mutter nur die Altersrente i. H. v. 420,00 EUR und damit kein weiteres Einkommen hat, bleibt die Witwenrente ungekürzt.