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Experten-Antwort

Witwenrente und Einkommen

von Britta22.11.2017 | 11:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe 2 Fragen: 1. Eine Witwenrente wird ab 01.12.2017 gezahlt. Die Witwe ist beschäftigt und hat ein Arbeitseinkommen. Für die Witwenrente wurde das Arbeitsentgelt des Vorjahres 2016 für 8 Monate zugrunde gelegt und daraus und aus einer Sonderzahlung auch ein Durchschnitt auf 8 Monate umgerechnet. In den übrigen 4 Monaten wurde ein niedrigeres Krankengeld gezahlt. Dieses wurde bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt. Ist das korrekt so? Der monatliche Durchschnitt im Jahr 2016 wäre doch niedriger. 2. Das monatliche Arbeitseinkommen ist ab Rentenbeginn höher als das monatliche Arbeitseinkommen im vergangenen Jahr, was der DRV auch mit dem Formular R0665 mitgeteilt wurde. Erfolgt die Überprüfung des Hinzuverdienst im Juli 2018 automatische vom Rentenversicherungsträger oder muss die Witwe selber aktiv werden? Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Britta,

nur dann, wenn Krankengeld neben dem Arbeitsentgelt gezahlt wurde, fließt dies in die Berechnung mit ein. Wurden Arbeitsentgelt und Krankengeld zeitlich aufeinanderfolgend erzielt, ist für das Vorjahreseinkommen allein das Arbeitsentgelt maßgebend.

Nachdem das monatliche Arbeitsentgelt ab Rentenbeginn höher ist als das Vorjahreseinkommen, ist für die Einkommenanrechnung das Vorjahreseinkommen aus 2016 heranzuziehen. Zur Rentenanpassung 2018 ist wiederum das Vorjahreseinkommen aus 2017 zu berücksichtigen. Dieses Vorjahreseinkommen ist im Normalfall vom Arbeitgeber gemeldet und wird nicht nochmals bei der / dem Berechtigten erhoben. Das laufende monatliche Einkommen aus 2018 ist nur maßgebend, wenn es mindestens 10 % günstiger ist als das Vorjahreseinkommen. Entsprechende Einkommensminderungen sollten von der / dem Berechtigten daher immer rechtzeitig mitgeteilt werden.

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