Hallo Elke,
bei der Einkommensanrechung wird das monatliche Einkommen der Witwenrente gegenübergestellt. Das bedeutet, wenn Sie mehreren Jobs nachgehen, wird die Summe der Einkommen aus diesen Jobs - vermindert um den Freibetrag von derzeit 616,18 € - zu 40 % bei Ihrer Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Eine genaue Darstellung der bei Ihnen durchzuführenden Einkommensanrechnung würde sicher den Rahmen dieses Forums sprengen, zumal hierfür auch nicht alle notwendigen Angaben vorliegen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Rentenversicherung eine Berechnung anfertigen zu lassen. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie zum Beispiel unter der Rubrik "Beratungsstellen" auf www.ihre-vorsorge.de.