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witwenrente und erwerbsunfähigkeitsrente

von Melle24.10.2008 | 16:44
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4 Antworten

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Hallo. Mich würde mal interessieren wie es aussieht wenn mein neuer Lebensgefährte und ich zusammenziehen. Er bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente und ich die große Witwenrente... Wird da irgendetwas gekürzt?! Und darf er denn noch etwas hinzuverdienen?! Und wie sieht es dann bei mir aus... ich bekomme wie gesagt die große Witwenrente und dann noch 2 mal Halbwaisenrente + 3 mal Kindergeld... Wie viel dürfte ich denn hinzuverdienen? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist unter Berücksichtigung von erzieltem Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbarem Einkommen festzustellen. Hinterbliebenenrenten des Lebenspartners haben keinen Einfluss auf diese Leistung. Die Hinzuverdienstgrenzen können dem Rentenbescheid entnommen werden.

Bei der Anrechnung von Einkommen auf eine Hinterbliebenenrente bleibt das Einkommen eines Lebenspartners ebenfalls unberücksichtigt. Eigene Einkünfte, die über einem Freibetrag liegen, werden zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Der Freibetrag in Höhe von 701,18 Euro (ab 01.07.2008) erhöht sich um jeweils 148,74 Euro für jedes waisenrentenberechtigte Kind. Bruttoeinkünfte werden vor der Anrechung zunächst pauschal in Nettobeträge umgerechnet, bei Arbeitsentgelt z.B. werden pauschal 40% abgezogen.

3 Antworten

-_-am 24.10.2008 | 17:40
Bei der Hinterbliebenenrente gibt es einen Freibetrag. Mehr dazu unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bei der Rente wegen Erwerbsminderung gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Mehr dazu unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Sie können sich auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Melleam 24.10.2008 | 18:14
Das heißt ich muss das mit der Witwenrente so rechnen: Witwen-, Witwerrente, Erziehungsrente: 701,18 Euro + Waisenrente: 467,46 Euro + Der jeweilige Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes: 148,74 Und das ergibt dann 1317,38 Darf ich dann soviel dazuverdienen?
-_-am 24.10.2008 | 18:31
Die Witwenrente und die Waisenrente sind zwei verschiedene Paar Schuh! Die 467,46 Euro sind der Freibetrag der Waise, wenn sie über 18 Jahre ist und eigenes Einkommen hat. Das hat mit der Witwenrente nichts zu tun. Der Freibetrag in der Witwenrente erhöht sich um den zusätzlichen Freibetrag für die Kinder (West: derzeit 148,74 EUR pro Kind, in der Tabelle ganz unten). Die Freibeträge sind Netto-Beträge. Wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit 2000,- EUR Brutto haben, werden erst einmal 40% pauschal abgezogen, macht 1200,- EUR. Davon werden die Freibeträge abgezogen. Bei 2 waisenrentenberechtigten Kindern macht das zusammen 998,66 EUR Freibetrag. Von den verbleibenden 201,34 EUR werden dann 40% (=80,54 EUR) auf Ihre Witwenrente als Einkommen angerechnet.
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