Hallo Christine,
auf die Witwenrente sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzurechnen. Die Höhe dieser Einnahmen muss der RV-Träger jedes Jahr überprüfen.
Wie diese Überprüfung erfolgt, ist nicht genau festgelegt, kann also von RV-Träger zu RV-Träger etwas unterschiedlich sein.
Im Regelfall reicht dabei eigentlich immer die Schätzung des Steuerberaters auf der Grundlage der bisherigen Steuerbescheide. In Ihrem Fall sollte die Schätzung dann in etwa lauten, dass "keine Einnahmen" aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden (wenn es denn wegen der Ausgaben so ist).
Im Nachhinein müssen Sie dann immer noch den Steuerbescheid vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die Schätzung auch der Realität entspricht.