Einkommen des B e r e c h t i g t e n, das mit einer Rente wegen Todes zusammentrifft, ist auf diese Rente anzurechnen: Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen sowohl aus öffentlich-rechtlichen Regelsystemen als auch aus betrieblicher und privater Versicherung, Vermögenseinkommen und das Elterngeld.
Zur Anrechnung auf die Renten wegen Todes gelangt nur eigenes bzw. selbsterworbenes Einkommen des Rentenberechtigten.