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Witwenrente und Pension

von espe04.02.2010 | 15:26
5188 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten. Vielleicht können Sie mir zwei Fragen beantworten. Was bekäme ich beim Tod meines Mannes an Witwenrente und Pension? Seine Pension beträgt zur Zeit 1140 Euro netto und zuzüglich eine Rente in Höhe von 605 Euro netto. Meine eigene Rente beträgt750 Euro netto zuzüglich eine Zusatzvers.der Kirche in Höhe von 183 Euro netto.Mein Mann ist privat krankenversichert, muss ich als Witwe weiterhin private Krankenkasse zahlen? Wir sind seit 44 Jahren verheiratet

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.02.2010 | 08:38

Von den 650,- EUR RT erhalten Sie 60% = 390,- EUR aber um 12,80 EUR (40% von 32,-) gekürzt = 377,20 EUR.

Von den 1.440,- EUR erhalten Sie auch 60% aber um 390,- EUR gekürzt = 474,- EUR. Sie erhalten also 377,20 WWRT, 474,- WWGeld, 750,- EUR eigene RT und 183,- ZVKRT.

Als RT sind Sie schon KK-versichert; das bleibt so.

3 Antworten

Renten-Fachmannam 04.02.2010 | 16:06
Nach dem Sterbevierteljahr, in dem die Rente des Verstorbenen weitergezahlt wird, könnte Ihre Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung -sehr überschlägig gerechnet- bei 250,00 EUR liegen. Vorausgesetzt wurde hier, dass Sie keine weitere Einnahmen haben, die bei der Einkommensanrechnung wirksam werden. Wenn Sie selbst der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner unterliegen, greift diese auch bei der Witwenrente. Über die Höhe der Pension einschließlich der dortigen Anrechnung von Einkommen kann Ihnen nur die zuständige Versorgsdienststelle Auskunft geben.
Gertam 04.02.2010 | 16:46
Wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde,erhalten sie grundsätzlich 60 % der Rente Ihres Verstorbenen Mannes. Bezüglich der Pension müssen sie sich an die Versorgugnsdiensstelle wenden. Fragen zur Krankenversicherung können hier natürlich auch nicht geklärt werden,da es sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Diese müssen sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
KSCam 04.02.2010 | 20:04
Ich würde im Gegensatz zu Rentenfachmann auf knapp 350 € Witwenrente tippen. 60% aus 605 € gegeben 363 €. Mit 750 € eigener Rente liegen Sie ca 30 € über dem Freibetrag, das ergibt 12 € Kürzung. Bei Ihren Alter (seit 44 Jahren verheiratet) zählt Ihre eigene Zusatzrente nicht als Einkommen.....
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