Hallo Klaus,
so ganz klar ist jetzt nicht auf was sie konkret hinaus wollen.....
Ist die Witwe gesetzlich krankenversichert bleibt sie das in der Regel auch wenn ihr Mann verstirbt. Für Fragen hierzu wenden sie sich bitte an die gesetzliche Krankenkasse. Sollte sie dann bei der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Witwenrente haben, würden so wie ggf. bei ihrer Altersrente auch, Beitragsanteil für Kranken-und Pflegeversicherung direkt von der Bruttorente abgezogen werden (derzeit ca. 13%).
Muss sich die Witwe nach dem Tod ihres Mannes privat krankenversichern, zahlt die Deutsche Rentenversicherung bei einem Anspruch auf Witwenrente einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung aus (derzeit ca 8,55%)
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam