Hallo Polinmitzweikinder,
ob die Hinterbliebenenrenten durch einen Umzug nach Polen weiter gezahlt werden, hängt entscheidend davon ab, welche Zeiten (zum Beispiel nach dem Fremdrentengesetz oder nach dem Deutsch-Polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975) in den Renten enthalten sind. Diesbezüglich bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Sollte nach Auskunft Ihres Versicherungsträgers die Witwenrente weiterhin auch nach Polen gezahlt werden können, liegt Ihr zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt unter dem derzeit gültigen Freibetrag in Höhe von 872,52 Euro. Das Arbeitsentgelt wäre somit nicht anzurechnen. Das nach deutschen Vorschriften gezahlte Kindergeld kann bei einem Verzug nach Polen nicht weiter gezahlt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung