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Experten-Antwort

Witwenrente: Was gilt als Einkommen und wird angerechnet?

von Sani11.09.2016 | 21:07
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4 Antworten

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Hallo! Nach dem Tod meines Mannes Anfang August habe ich nun Beträge aus zwei Risikoversicherungen (Absicherung Haus), Sterbegeld von der Firma meines Mannes und zwei Todesfallsummen aus zwei Betriebsrentenversicherungen erhalten. Wird irgendwas davon auf die Witwenrente angerechnet? VG Sani

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sani,

bei den von Ihnen erwähnten Zahlungen handelt es sich tatsächlich ausschließlich um abgeleitete Ansprüche, die bei der Einkommensanrechnung nicht zu berücksichtigen sind. Nur wenn sich evtl. in der Zukunft durch entsprechende Anlage solcher Zahlungen Einnahmen aus Kapitalvermögen oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (zur Zeit 801 Euro jährlich) ergeben sollten, hätten Sie dies der Rentenversicherung mitzuteilen.

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3 Antworten

W*lfgangam 11.09.2016 | 21:36
Hallo Sani, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und wenigstens einer von Ihnen beiden vor 1962 geboren ist, sind diese Einkommensarten für die 'alte' Witwenrente unbedeutend. Ansonsten, es handelt sich um abgeleitetes Einkommen wg. seines Todesfalles, sollte daher auch nach 'neuem' Hinterbliebenenrentenrecht nicht anrechenbar sein (wobei ich mir bei den 2 Risikoversicherungen nicht ganz sicher bin.) Wurden Sie beim Witwenrentenantrag nach all dieses Einkommensarten gefragt? Wenn nicht, gilt weiterhin das alte Recht ohne Anrechnung bzw. ist es nach neuem Recht kein anrechenbares Einkommen - höchstens die sich daraus ergebenden Kapitalerträge/Zinsen. Gruß w.
Saniam 11.09.2016 | 21:59
Das ging ja mal flott mit der Antwort. :-) Es gilt das neue Recht.... Zu den Risikovers. habe ich nur gefunden:"...Und auch so genannte abgeleitete Ansprüche wegen Todes führen nicht zu einer Kürzung. Gemeint sind vor allem verschiedene Varianten der Lebensversicherung: Zahlungen aus Risikolebensversicherungen zugunsten des Hinterbliebenen wirken sich ebenso wenig aus wie Sterbegeldversicherungen..." Quelle: http://www.volksstimme.de/ratgeber/noch_mehr_ratgeber/948153_Leb… Hoffen wir mal. Mal logisch gedacht, wäre eine Anrechnung einer Risikovers. eine ziemliche Katastrophe für jeden, der damit ein Darlehen absichert und dann von der Rentenversicherung gesagt kriegt: Nö, Hinterbliebenenrente kriegste nich (oder nur einen Bruchteil), brauch mal erst die Versicherungssumme zum Leben auf! Gefragt hat keiner, aber beim Antrag wusste ich auch nur was von den Risikovers., allerdings keine Summen. Daher werde ich das jetzt wohl alles noch im Nachhinein angeben müssen!?
Saniam 11.09.2016 | 22:12
Ah, und hier im Forum fündig geworden: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Also keine Anrechnung der Risikolebensversicherung *freu*
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