Das ging ja mal flott mit der Antwort. :-)
Es gilt das neue Recht....
Zu den Risikovers. habe ich nur gefunden:"...Und auch so genannte abgeleitete Ansprüche wegen Todes führen nicht zu einer Kürzung. Gemeint sind vor allem verschiedene Varianten der Lebensversicherung: Zahlungen aus Risikolebensversicherungen zugunsten des Hinterbliebenen wirken sich ebenso wenig aus wie Sterbegeldversicherungen..."
Quelle:
http://www.volksstimme.de/ratgeber/noch_mehr_ratgeber/948153_Leb…
Hoffen wir mal.
Mal logisch gedacht, wäre eine Anrechnung einer Risikovers. eine ziemliche Katastrophe für jeden, der damit ein Darlehen absichert und dann von der Rentenversicherung gesagt kriegt: Nö, Hinterbliebenenrente kriegste nich (oder nur einen Bruchteil), brauch mal erst die Versicherungssumme zum Leben auf!
Gefragt hat keiner, aber beim Antrag wusste ich auch nur was von den Risikovers., allerdings keine Summen. Daher werde ich das jetzt wohl alles noch im Nachhinein angeben müssen!?