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Witwenrente, wenn die Ehefrau einen ausländischen Paß hat.

von PeteSen13.04.2007 | 08:10
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5 Antworten

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Ein Betriebsrentner von uns lebt in Thailand und seine Ehefrau hat einen japanischen Paß. Hat seine Ehefrau später Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Erfüllung der innerstaatlichen – also der deutschen – Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird diese grundsätzlich auch nach Thailand gezahlt.

Für die Höhe der nach Thailand zu zahlenden Witwenrente ist allerdings u.a. entscheidend, welche Zeiten der Verstorbene zurückgelegt hat und welche Staatsangehörigkeit die Witwe besitzt.

Z.B. wird aus Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, die beispielsweise Vertriebenen und Aussiedlern für ihre Zeiten in den osteuropäischen Herkunftsgebieten angerechnet wurden, und / oder Reichsgebietszeiten nicht in das Ausland gezahlt.

Auch gilt der Grundsatz, dass Berechtigte, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/ EWR-Staates oder der Schweiz haben, eine Rente in Thailand nur in Höhe von 70% erhalten. Ggf. können jedoch über- oder zwischenstaatliche Regelungen ein günstigeres Ergebnis bewirken. Es kommt eben auf den Einzelfall an. Genaue Auskunft kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben.

4 Antworten

Nixam 13.04.2007 | 08:24
Natürlich darf die Sterurkunde im Todesfall in deutscher Sprache nicht fehlen. :-)
Nixam 13.04.2007 | 08:19
Der Rentenanspruch ist abhängig davon, ob eine rechtsgültige Ehe geschlossen wurde. Die Heiratsurkunde muss im Todesfall beim RV-Träger mit der Witwenrentenantragstellung eingereicht werden. Das hat nichts zu tun mit der Staatsangehörigkeit. Wenn der Ehemann in Deutschland Beiträge eingezahlt hat, steht einem Hinterbliebenenrentenanspruch bei Vorlage der Heiratsurkunde nichts im Wege. Die Staatsangehörigkeit und der aktuelle Aufenthalt spielen keine Rolle.
PeteSenam 13.04.2007 | 10:47
Das wird unseren ehemaligen Mitarbeiter sehr beruhigen. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nixam 13.04.2007 | 11:24
Bitte schön! Bei einem Antrag auf Witwenrente sind folgende Unterlagen erforderlich: 1) Heiratsurkunde in deutscher Sprache übersetzt, falls Heirat im Ausland 2) Sterbeurkunde in deutscher Sprache übersetzt, falls Todeseintritt im Ausland 3) Geburtsurkunde der Ehefrau zum Nachweis des Alters,ist wichtig weil bei Vollendung des 45.Lebensjahres der Witwe grosse Witwenrenten-Anspruch besteht,vorher besteht Anspruch auf kleine Witwenrente(Nachweis des Lebensalters deshalb erforderlich).Im Ausland übersetzen die Konsulate/Botschaften etc. diese Unterlagen in die Deutsche Sprache. Jetzt haben wir alles komplett. Achtung: Am besten ist es, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde schonmal zu übersetzen und zu den wichtigen Dokumten zur Seite zu legen, damit man später nur noch die Sterbeurkunde benötigt. Sonst wartet man zu lange auf die Witwenrente, wenn die Unterlagen nicht komplett sind.
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