Bei Erfüllung der innerstaatlichen – also der deutschen – Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird diese grundsätzlich auch nach Thailand gezahlt.
Für die Höhe der nach Thailand zu zahlenden Witwenrente ist allerdings u.a. entscheidend, welche Zeiten der Verstorbene zurückgelegt hat und welche Staatsangehörigkeit die Witwe besitzt.
Z.B. wird aus Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, die beispielsweise Vertriebenen und Aussiedlern für ihre Zeiten in den osteuropäischen Herkunftsgebieten angerechnet wurden, und / oder Reichsgebietszeiten nicht in das Ausland gezahlt.
Auch gilt der Grundsatz, dass Berechtigte, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/ EWR-Staates oder der Schweiz haben, eine Rente in Thailand nur in Höhe von 70% erhalten. Ggf. können jedoch über- oder zwischenstaatliche Regelungen ein günstigeres Ergebnis bewirken. Es kommt eben auf den Einzelfall an. Genaue Auskunft kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben.