Zur Gewährung einer Hinterbliebenenrente werden analog zur Altersrente die Entgeltpunkte zum Zeitpunkt des sogenannten Leistungsfalls berechnet. Diese werden dann mit den Entgeltpunkten einer vorher gezahlten eigenen Rente des Verstorbenen verglichen. Die höheren Entgeltpunkte werden Grundlage der Hinterbliebenenrente. Die bereits an den verstorbenen Rentner gezahlte Rente ist damit nicht in jedem Fall Grundlage für die Berechnung. Der Rentenartfaktor für die Hinterbliebenenrente ist in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten 1,0 und eine Anrechnung eigenen Einkommens findet nicht statt. Ab dem dritten Monat beträgt der Rentenartfaktor je nach anzuwendender Rechtslage 0,6 oder 0,55 und das eigene Einkommen des Hinterbliebenen wird angerechnet. Das führt dazu, dass die Hinterbliebenenrente in den ersten drei Monaten ca. 100% und ab dem vierten Monat ungefähr 60% bzw. 55% einer Altersrente des Verstorbenen entspricht, wenn kein Einkommen anzurechnen ist.
Die Witwenrente ist Einkommen des Hinterbliebenen. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern wird daher die Hinterbliebenenrente zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit herangezogen, weil diese Beiträge aus dem Gesamteinkommen des Hinterbliebenen zu zahlen sind. Wie bereits in den bisherigen Antworten ausgeführt wurde, handelt es sich um die Krankenversicherung des Hinterbliebenen und nicht des Verstorbenen. Bei Rentnern, die versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner sind (gesetzliche Krankenversicherung), werden wie bei einem Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt durch den Rentenversicherungsträger an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner müssen die Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen. Daher kann es hier zu Unterschieden in der Berechnung der Nettorente aus der Bruttorente kommen.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind abhängig von den Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens - entsprechende Auskünfte sind deshalb dort einzuholen.