Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Alfredo,
bei einer Wiederheirat wird für die Dauer von 24 Monaten eine Rentenabfindung geleistet. Diese Abfindung wird in einer Summe gezahlt. Mit Ablauf des Monats der Wiederheirat wird die Rentenzahlung eingestellt. Sie sind dann nicht mehr als Hinterbliebener kranken- und pflegeversichert.
Für die Berechnung der Abfindung ist von dem durchschnittlichen Zahlbetrag der Rente, der sich nach Anwendung von Anrechnungsvorschriften (z.B. Einkommensanrechnung) ergibt, auszugehen. Hierfür werden die Rentenzahlungen der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt.
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