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Witwenrente / Witwerrente ?

von Heinrich Ernst05.02.2014 | 14:28
1554 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wir würden uns gerne informieren, wie eine Witwenrente bzw. Witwerrente berrechnet wird. Unser "Fall": Ich, Ehemann, 58 Jahre, war Berufssoldat und bin offiziell in Pension, bin aber zu 50% Schwerbehindert, Pension ca. 2500€ netto, nach Abzug von Steuern, KrK usw. Meine Ehefrau, 54 Jahre, noch berufstätig mit ca. 1000€ im Monat netto. Wir sind seit 34 Jahren verheiratet, Kinder außer Haus. Frage: wie würde sich eine Witwen- bzw. Witwerrente in unserem Fall berechnen, bzw. wie hoch wäre sie? Vielen Dank.

4 Antworten

Sternsucheram 05.02.2014 | 14:34
Witwenrente (Tod d. Ehemanns) --> da Sie aufgrund ihrer Beamtenlaufbahn keinen Anspruch auf gesetzl. REnte haben, hätte ihre Frau keinen Anspruch auf Witwenrente aus der Rentenversicherung; hier würde dann die Witwenpension ansetzen --> wie die sich berechnet, bitte bei der Dienststelle nachfragen!! Im Falle Tod d. Ehefrau hätte d. Ehemann grds. Anspruch auf 60% der Rente der Frau (Eheschließung vor 2001, altes Recht). Aber: eigenes Einkommen d. Mannes (= die eigene Pension) würde als Einkommen angerechnet werden. Konkret: der Betrag, der den Freibetrag (derzeit West 742,90 Euro) übersteigenden Betrag würde zu 40% von der Witwerrente abgezogen werden! Empfehlung: Broschüre d. Rentenversicherung bzgl. Hinterbliebenenrecht !!
Heinrich Ernstam 05.02.2014 | 14:53
Hallo, soweit erstmal vielen Dank! Zu der Witwerrente: meine Frau hat nach derzeitigem Stand eine zu erwartene Rente (mit Zusatzversicherung) von ca. 1000€. Wie hoch wäre demnach mein "Anspruch" ?
Jonasam 05.02.2014 | 14:58
Die Witwerrente würde dann ca. 600 Euro Brutto betragen (60 %). Aufgrund Ihrer hohen Pension würde die Rente nach dem Sterbevierteljahr voraussichtlich aber nicht zur Auszahlung kommen (Einkommensanrechnung nach dem Sterbevierteljahr). MfG Jonas
Jonasam 05.02.2014 | 15:01
Sorry. Die Antwort war darauf bezogen, dass nur eine Rente bezogen wurde. Was bleibt sind: Witwenrente = 60 % der Versichertenrente Rente würde wegen der Einkommensanrechnung ruhen. Was mit Zuasatzversicherungen gemeint ist, kann ohne weitere Angaben nicht beurteilt werden.
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