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Experten-Antwort

Witwenrente Zuschlag 7,5 auch bei Wiederauflebung

von Meierlein18.07.2024 | 13:46
244 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag! 2010 ist mein Mann im Alter von 55 Jahren verstorben. Da ich bereits EM Rente bezog bekam ich die große Witwenrente. 2011 neue Heirat - Scheidung 2020. Ab 2020 erhalte ich die große Witwenrente durch Wiederauflebung. Weshalb stehen mir keine 7,5 Zuschlag für diese zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meierlein,

 

den Zuschlag erhalten nur diejenigen Rentenbezieher/innen, die – aufgrund eines früheren Rentenbeginns – lediglich verkürzte Zurechnungszeiten angerechnet bekommen haben.

 

Mit der Wiederauflebensrente wurden im Jahre 2020 bereits die erweiterten Zurechnungszeiten (nach dem neuen Recht) angerechnet. In dem Versicherungsverlauf zu dem Bescheid aus dem Jahr 2020 können Sie dies konkret nachvollziehen.

 

Ein Anspruch auf den Zuschlag für Hinterbliebenenrenten ab 01.07.2024 besteht daher für Sie nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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8 Antworten

Nachfrageam 18.07.2024 | 13:56
Sie schreiben, dass SIE EM-Rente beziehen bzw. bezogen haben. Bezog Ihr im Jahr 2010 verstorbener Mann ebenfalls EMR? Denn nur dann (zumindest meiner Meinung nach) würden Ihnen jetzt für die (wiederauflebende) Witwenrente evtl. (je nach Eintritt Ihres verstorbenen Mannes in die EMR) der Zuschlag von 7,5 Prozent zustehen.
Goodam 18.07.2024 | 14:08
Es heißt ja eigentlich Witwenrenten, die von 2001-2018 begonnen haben. Ihre begann 2020,auch wenn es eine Wiederauflebung ist. Vielleicht liegt es daran?
Meierleinam 18.07.2024 | 14:22
Das wäre der Hammer - denn deshalb hat sich schließlich nichts an den Entgelte des Berechnungsalters geändert.
Oh Mannam 18.07.2024 | 14:46
Das zeigt nur Ihre unzureichenden Kenntnisse im Rentenrecht, aber Hauptsache den Mund weit aufreißen!🤦‍♂️
Goodam 18.07.2024 | 14:51
Ja sehen Sie, der Experte hat es bestätigt. Nun wissen Sie, weshalb und warum.
Meierleinam 22.07.2024 | 13:02
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Weshalb sind dann bei meiner Witwenrente lediglich 7 Jahre, sprich das Renteneintrittalter bis 62 J., als Zurechnungszeit berücksichtigt worden? Zudem lt. Anhebung der Altersgrenzen bis zum regulären Renteneintrittalter mit 65J zu entnehmen ist, dass die Anhebung vom Todesjahr abhängig ist und für Todesfälle ab dem 1.Januar 2012 gilt?
Meierleinam 22.07.2024 | 13:05
Wenn ich Ahnung hätte, würde ich kaum hier Fragen stellen - umwerfend Ihre Logik😉
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