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Experten-Antwort

Witwenrente/Anrechnung Betriebsrenten

von Peters26.10.2014 | 15:06
1492 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Onkel ist verstorben und nun möchte ich wissen ob die Betriebsrente meines Onkels in der Witwenrente (SV) meiner Tante angerechnet wird. Basis: Ehe vor 2002 geschlossen, beide waren / sind vor 1962 geboren, Tante ist Rentner. Onkel erhielt 1100 Rente SV + Betriebsrente 900 Tante erhält 1200 Rente SV + Betriebsrente 700 Wie hoch ist dann ca. die Witwenrente aus der SV vom Onkel ?. Herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich um sogenanntes altes Recht handelt, wird bei der Einkommensanrechnung nur die Altersrente, nicht aber die Betriebsrente der Tante berücksichtigt.

Sie erhält 3 Monate lang die volle Rente Ihres Mannes (Sterbevierteljahr) und dann 60 Prozent Witwenrente.

Das wären zunächst 660 €.

Da Ihr eigenes Renteneinkommen mit 1200 € um ca. 450 € über dem Freibetrag liegt, werden davon 40% also ca. 180 € auf die Witwenrente angerechnet, es bleiben also ungefähr 480 €.

Ob Sie von der Betriebsrente des Verstorbenen eine Witwenrente bekommt ist mit der Zahlstelle der Betriebsrente zu klären, eigene Rente und eigenen Betriebsrente laufen wie bisher weiter.

Ich gehe davon aus, dass Sie von den Nettobeträgen gesprochen haben.

Schönes WE

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, die interessiert nicht.

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5 Antworten

Petersam 26.10.2014 | 15:34
Herzlichen Dank
Petersam 26.10.2014 | 16:30
Sehr geehrter Experte, Ja von der Betriebsrente des Onkels erhält die Tante 60%, stimmen dann die ca. 480 € immer noch ?. Danke für die Mühe
...²am 26.10.2014 | 15:40
gilt natürlich nur für den Freibetrag-West
Petersam 30.11.2014 | 16:30
Guten Tag, nachdem Meine Fragen zu Höhe der Witwenrente so gut und schnell beantwortet worden sind, habe ich in diesem Zusammenhang noch eine weitere Frage zur Krankenkasse. Mein Onkel war in den Krankenkasse der Rentner, meine Tante dagegen ist freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie erhält zu Ihrer eigenen Rente jeden Monat ca. 500 € aus Kapitalerträgen, die mit Beiträgen der Krankenversicherung versehen werden. Wird meine Tante nun in die KDVR übernommen und entfallen dadurch die Beiträge auf die Kapitaleinkünfte. ??? Danke für die Mühe.
Petersam 30.11.2014 | 17:25
Guten Tag, mein Onkel ist verstorben und nun möchte ich wissen ob Kapitaleinkünfte der Tante beitragspflichtig bleiben. Basis: Ehe vor 2002 geschlossen, beide waren / sind vor 1962 geboren, Tante ist Rentner. Onkel war in der KDVR. (Pflichtversichert) Tante ist in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Sie erhält neben eigener Rente (SV) noch eine eigene Betriebsrente sowie eine Witwenrente vom Onkel. Ferner hat sie noch Kapitalerträge von ca. 300 € pro Monat, die beitragspflichtig sind. Kommt meine Tante nun in die KDVR und entfällt dadurch die Beitragspflicht ?: Danke für die Antwort. Peters
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