Ein in Deutschland gestellter Witwerrentenantrag gilt bei Anwendung der EWG-Verordnungen auch als Antrag auf eine belgische Witwerrente. Ein extra Antrag in Belgien ist also nicht erforderlich. Als Verbindungsstelle zu Belgien ist auf Seiten der Regionalträger die Deutsche Rentenversicherung Rheinland , 40194 Düsseldorf zuständig.
Bitte setzen Sie sich mit der antragsaufnehmenden Stelle in Verbindung, damit der Antrag dorthin weitergeleitet wird.