Hallo Gina,
aufgrund des Zuzuges der Hinterbliebenen im Jahre 1999 erfolgt die Berechnung der Witwenrente nicht mehr nach dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 sondern nach dem von 1990. Hierbei werden sich sicherlich Veränderungen in der Rentenhöhe ergeben. Näheres erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.