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Zur Experten-Antwort springenHallo Olga,
Grundvoraussetzung für eine Witwenrente ist, dass der Verstorbene Versicherte der Ehegatte der Hinterbliebenen war. Ein bloßes „Zusammenleben“ ist leider nicht ausreichend, um einen Anspruch auf Witwenrente zu begründen - selbst wenn dieses „Zusammenleben“ bereits über mehrere Jahre praktiziert wurde und/oder Kinder aus der Beziehung entstanden sind. Unabhängig davon könnte aber ein Kind des Verstorbenen einen Anspruch auf Waisenrente haben.
Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrenten finden Sie auch in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.
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