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Experten-Antwort

Witwenrentenende

von Wolfgang08.09.2022 | 15:54
184 Ansichten
3 Antworten
Die lfd. Witwenrente für 08/22 wurde Ende 07/22 überwiesen. Die Witwe verstarb am 23.08.22. Die Witwenrente 08/22 wurde nunmehr von der Rentenzahlstelle (Post) komplett zurückgefordert. Kann das sein? Endet die Witwenrente nicht erst mit dem Tag des Todes? Die Witwenrente für 09/22 wurde lt. Bankauszug noch nicht überwiesen. Um Mitteilung, wann die Witwenrente tatsächlich endet wird gebeten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2022 | 09:21

Hallo Wolfgang,

eine Witwenrente wird für den kompletten Todesmonat der Witwe geleistet. Auch wenn jemand am 01.08.2022 verstorben ist, wird also die ganze Augustrente gezahlt. Eine Rückforderung für die Zeit ab dem 02.08.2022 erfolgt nicht.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden anteilig vom Folgetag des Todes bis zum Ende des Monats erstattet. Hier bestand keine Kranken- und Pflegeversicherung mehr.

Sie sollten sich mit dem Rentenversicherungsträger oder dem Renten Service der Deutschen Post (die zahlt die Renten) in Verbindung setzen. Hier wird Ihre Frage kurzfristig geklärt werden können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 08.09.2022 | 20:34
...sagen Sie ;-) Hallo Wolfgang, einfach angefangen: wann ist der verstorbene Ehemann geboren? Bei Beginn seiner Rente/oder der Witwenrente vor 2004 wurde auch die Witwenrente im Voraus gezahlt. Bei Tod zum Monatsende "23.08.22." wäre Ende August schon die Septemberrente überwiesen worden (so schnell kann die Rentenzahlung nicht gestoppt werden) <- die dann zurecht zurückgefordert worden ist. "Um Mitteilung, wann die Witwenrente tatsächlich endet wird gebeten" ...die Witwenrente steht für den Todesmonat (08.2022) zu. Hier bitte nochmal genau die Bankdaten checken - welche Rentenzahlung für Monat XY bereits erfolgt sind. Gruß w.
Abschlägeam 08.09.2022 | 21:45
ergänzend: und dabei bzw. außerdem darauf achten, dass noch ein anteiliger Betrag ab Todestag bis 31.08. für Beiträge zur KV/PV erstattet werden muss, sofern die Verstorbene nicht freiwillig/privat versichert war und einen Zuschuss zur Rente erhalten hatte. Denn die Beitragspflicht KV/PV der Verstorbenen endet mit Todestag. Da ein Zuschuss zur freiwilligen/privaten KV von der Höhe der gesetzlichen Beiträge abhängt, kann hier dann umgekehrt noch die DRV eine anteilige Erstattung fordern. Und bitte auch noch mal genau die Daten prüfen, die der DRV (Postrentservice) mitgeteilt wurde, wann der Todestag war. Vielleicht hat sich hier jemand verschrieben. Oder konnte dazu noch nicht die zwingend notwendige Sterbeurkunde mit vorgelegt werden? Dann könnte es vielleicht auch daran liegen, dass es erst mal 'sicherheitshalber' zurück gebucht wurde.
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