Hallo Wolfgang,
eine Witwenrente wird für den kompletten Todesmonat der Witwe geleistet. Auch wenn jemand am 01.08.2022 verstorben ist, wird also die ganze Augustrente gezahlt. Eine Rückforderung für die Zeit ab dem 02.08.2022 erfolgt nicht.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden anteilig vom Folgetag des Todes bis zum Ende des Monats erstattet. Hier bestand keine Kranken- und Pflegeversicherung mehr.
Sie sollten sich mit dem Rentenversicherungsträger oder dem Renten Service der Deutschen Post (die zahlt die Renten) in Verbindung setzen. Hier wird Ihre Frage kurzfristig geklärt werden können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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