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Experten-Antwort

Witwenrentenkürzung

von Lotte01.07.2014 | 12:44
1618 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin einigermaßen geschockt. Also die Witwenrente wird gekürzt, wie ich erfahren habe. Um es richtig verstanden zu haben: Beispiel: Mein Mann hatte 1000 Euro eigene Rente. Davon bekomme ich dann nur 60% Witwenrente, das sind 600 Euro. Weil ich mehr als 755 Euro eigene Rente habe, werden diese 600 Euro nochmals um 40% gekürzt. Also bekomme ich von der Rente meines Mannes nur noch 360 Euro Witwenrente ? Habe ich das richtig verstanden ????? Somit habe ich dann eine Rente von 1360 Euro Brutto. Davon gehen dann noch Krankenkasse usw weg..........

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2014 | 13:54

Hallo Lotte,

Sie haben die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente noch nicht richtig verstanden....

Ein vereinfachtes Beispiel:

Wenn die Rente Ihres verstorbenenen Mannes 1000 Euro betragen hat, wird die Witwenrente in etwa 600 Euro betragen, soweit richtig.

Von diesen 600 Euro wird ein Teil Ihrer eigenen Rente als Einkommen abgezogen, wenn Sie mehr als den Freibetrag erhalten (z.Zt. 755,30 Euro).

Ihre eigene Rente beträgt 1000 Euro, also 244,70 Euro mehr als der Freibetrag. Nur der Betrag von 244,70 Euro ist jetzt für die weitere Anrechnung maßgebend.

Diese 244,70 Euro werden aber nicht in voller Höhe von der Witwenrente abgezogen sondern nur 40 % davon, also lediglich 97,88 Euro.

Sie erhalten damit folgende Beträge:

502,12 Euro Witwenrente (600,- ./. 97,88 )

1000,- Euro eigene Rente

insgesamt

1502,12 Euro

Die Anrechnung des Einkommens und der Rechenweg wird im Witwenrentenbescheid erläutert.

Sofern Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an eine unserer Auskunft- und Beratungsstellen oder an das Versicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung wenden.

9 Antworten

oder soam 01.07.2014 | 13:05
Nicht ganz richtig: von dem, was über den Freibetrag (755 EUR) hinausgeht werden 40% auf die max. 60% Wwe-Rente angerechnet. Bsp.: Rente Verst.: 1000 EUR eig.Rente Wwe: 850 EUR - eigene Rente der Witwe bleibt gleich; nach dem Sterbequartal werden von den 1000 EUR max. 600 EUR als Witwenrente gezahlt - von der eigenen Rente wird jedoch: 850 EUR - 755 EUR (Freibetrag) = 95 EUR, davon 40% = 38 EUR auf die max. Wwe-Rente angerechnet: Witwenrente nach Anrechnung: 562 EUR (statt max. 600 EUR)
oder soam 01.07.2014 | 13:08
und wenn Sie 1000 EUR eigene Rente haben: 1000 EUR - 755 EUR = 245 EUR davon 40% = 98 EUR 600 EUR - 98 EUR = 502 EUR als lfd. Wwe-Rente (also 1502 EUR gesamte Rente)
Brilleam 01.07.2014 | 14:21
Heureka! - ein/e Experte/in, welche/r das Städtische Versicherungsamt kennt - herzlichen Dank dafür und weiter so!
Lotteam 01.07.2014 | 15:36
Vielen Dank, jetzt habe ich es verstanden.
W*lfgangam 01.07.2014 | 18:57
... Sofern Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an eine unserer Auskunft- und Beratungsstellen oder an das Versicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung wenden.
Heureka! - ein/e Experte/in, welche/r das Städtische Versicherungsamt kennt - herzlichen Dank dafür und weiter so!
...ich muss mir das unbedingt ausdrucken - kommt die nächsten Jahre sicher nicht wieder vor 8-) Wahrscheinlich sind die AuB-Stellen zz. komplett überlaufen/mit Terminen bis Silvester eingedeckt, so dass man auch den 'kleinen Stiefbruder' der Beratungsstellen ins sinkende Boot zieht *g Gruß w.
icham 02.07.2014 | 15:21
na na na, bitte mal nicht so biestig ;-) Ich arbeite selbst in einer Beratungsstelle der DRV und wir arbeiten hier eng mit den Versicherungsämtern zusammen, sprich tel. Nachfragen der Versicherungsämter werden gern beantwortet, Vers. auf die Möglichkeit der dortigen Antragsaufnahme hingewiesen (vor allem, wenn der Wohnort nicht ganz so nah an der Beratungsstelle dran ist) und wir führen sogar Schulungen für die Mitarbeiter der Versicherungsämter durch, wobei diese mitunter leider nicht so angenommen werden... also, ganz so stiefmütterlich werden die Versicherungsämter zumindest nicht überall behandelt und wir sind jeden Tag froh darüber, dass wir diese Unterstützung haben!!!
GroKoam 02.07.2014 | 17:46
Zitat von W*lfgang anzeigen
Heureka! - ein/e Experte/in, welche/r das Städtische Versicherungsamt kennt - herzlichen Dank dafür und weiter so!
...ich muss mir das unbedingt ausdrucken - kommt die nächsten Jahre sicher nicht wieder vor 8-) Wahrscheinlich sind die AuB-Stellen zz. komplett überlaufen/mit Terminen bis Silvester eingedeckt, so dass man auch den 'kleinen Stiefbruder' der Beratungsstellen ins sinkende Boot zieht *g Gruß w.
Alle doof nur der Wolfgang nicht.
W*lfgangam 02.07.2014 | 22:40
Hallo ich, 'meine' AuB-Stelle ist in Sichtweite/500 m ...doch, wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis und oft kann ich auch sofort das Ohr eines/r MA erreichen und Daten ohne Probleme austauschen. Allerdings, man bekommt auch von Versicherten Rückmeldungen, die beide Stellen 'heimgesucht' haben und über die 'Qualität/Intensität/eingeräumten Zeitfaktor/Terminvorlauf' berichten - im Sinne von Kollegialität rechtfertige ich dann sogar mögliche Einschränkungen, die in den AuB-Stellen gefahren werden. Das mag umgekehrt genauso sein, wo so'n Hanswurst die 1/4tagsstelle eines Versicherungsamtes belegt und nichts auf Reihe kriegt ;-) Insofern, wenn meine Kritik zu pauschal gewesen ist, relativiere ich sie auf regionale Gegebenheiten - und bin letztendlich froh, wenn beide Seiten hier zu Wort kommen/sich beteiligen. Gruß w. > und wir führen sogar Schulungen für die Mitarbeiter der Versicherungsämter durch, wobei diese mitunter leider nicht so angenommen werden... Die wissen schon schon mehr, als die Schulungen bieten ;-) Das kann auch am 'Umfeld' liegen, wo die VÄ integriert sind, das man solche 'Faxen' nicht für erforderlich hält/zulässt – und natürlich auch an den MA ...pöhhh, wozu, brauch ich nicht.
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