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Experten-Antwort

Witwenversorgung

von Günter20.11.2023 | 13:12
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7 Antworten

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Ich erhalte als Pensionär ca.1400,-e Pension und etwa das Gleiche als Rente. Meine Frau erhält ca 1250 € Rente. Was bekommt sie im Falle meines Todes als Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günter,

 

bitte wenden Sie sich an Ihre Pensionsstelle, um sich das mögliche Witwengeld, das von dort gezahlt werden würde, errechnen zu lassen.

Bei der gesetzlichen Witwenrente besteht bei Anwendung des alten Hinterbliebenenrentenrechts (Eheschließung vor dem 01.01.2002 und Geburt eines Ehegatten vor dem 01.01.1962) ab dem 4. Kalendermonat nach dem Versterben des Ehegattens grundsätzlich ein Anspruch auf 60 % der Rente des Verstorbenen. Parallel ist die Einkommensanrechnung zu prüfen.

 

Für die Einkommensanrechnung wird die Bruttorente Ihrer Frau herangezogen:

 

mtl. Bruttorente abzüglich 13% oder 14 % (abhängig vom Rentenbeginn),

von dem verbleibenden fiktiven Netto wird der Freibetrag i.H.v. derzeit 992,54 € abgezogen,

aus dem verbleibenden Betrag werden 40 % errechnet,

dies ist der direkte Anrechnungsbetrag, der von der Witwenrente abgezogen werden muss.

 

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6 Antworten

Must Maxmannam 20.11.2023 | 13:15
Peter IIIam 20.11.2023 | 13:28
Der Rechner ist sehr gut. Mann/Frau sollte nur Wissen: Beträge: Netto / Brutto ? Ehe: altes / neues Recht ? Hat Witwe(in spe) Kinder ? Wie ist die Witwenversorgung bei Beamten geregelt ?
Ich denke soam 20.11.2023 | 14:51
Hallo. Bei der Höhe für das Witwengeld wird ihre eigene Rente nicht angerechnet. Ist im Bund §55 3.2 BeamtVG´und bei den Länder Gesetzen auch so.
Freundam 20.11.2023 | 15:12
Ganz grobe unverbindliche Schätzung: Brutto Beachten: evtl. erhöhte KV/PV wegen PKV? Witwe erhält von Pension 60% Witwe erhält von DRV 60% Es werden ca. 50 - 100€ wegen eigenem Einkommen angerechnet/abgezogen Nicht vergessen, nach dem ersten Todesjahr werden (höhere) Steuern fällig
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