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Experten-Antwort

Witwenversorgung - verstorbener Beamter

von SV-TB18.04.2016 | 09:54
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3 Antworten

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Guten Morgen, ich habe folgendes Problem: Die Witwe eines verstorbenen Verbandgeschäftsführer erhält folgende Versorgungsbezüge von uns: mtl. Vergütung des Verstorbenen = 13.538,44 € davon 71,75% (§ 14 Abs. 1 BeamtVG) = 9.713,83 € davon 60 % Witwengeld (§69e Abs. 5 S. 2 BeamtVG i.V.m. §20 Abs. 1 S.1 Fassung 31.12.2001) = 5.828,30 € Somit Witwengeld von = 5.828,30 € abzgl. BfA-Rente (Witwenrente) = 1.120,39 € abzgl. ZVK-Rente = 69,25 € mtl. Versorgungsbezüge = 4.638,66 € Nun mein Anliegen: Muss ich an den Versorgungsbezügen von 4.638,66 € ihre Altersrente von 400,00 € abziehen?? Lt. § 55 Abs. 3 wird die eigene Rente nicht abgezogen, verstehe ich dies Richtig? Wir haben nämlich das Problem mit der Krankenkasse, dass der gemeldete VB-Max mit unserem nicht übereinstimmt. Wird die Altersrente (und die beiden andere Renten) nur zur Ermittlung der KV- und PV-Beiträge an der Beitragsbemessungsgrenze abgezogen? Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar :-) da ich noch nicht lange mit dem TVöD und BeamtVG usw. zutun habe. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SV-TB,

leider können wir Ihnen hier nicht weiter helfen, da es sich nicht um eine rentenrechtliche Frage handelt.

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2 Antworten

W*lfgangam 18.04.2016 | 20:15
Hallo SV-TB, sehe ich auch so, dass die eigene Altersrente nicht auf das Witwengeld anzurechnen ist. Aus Sicht Krankenkassen stellt sich das anders dar, die haben sämtliche Altersversorgungsbezüge in die Beitragsbemessung (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) einzubeziehen - welche 'Gewichtung' da für welches Einkommen zu berücksichtigen ist ...hmm? Als 'Arbeitgeber' können Sie aber auch in dem Experten-Forum der AOK Auskunft erhalten: ...*shit (google und fail), die haben wohl den Beitrags- und Versicherungsbereich dicht gemacht und beschränken sich nur noch auf 'softe' Themen. Insofern können Sie nur Ihrer KK vertrauen, dass die richtig rechnet. Ihr örtlicher KAV ist vielleicht noch ein Hort der Hilfe. Gruß w.
SV-TBam 19.04.2016 | 07:11
Hallo :-) vielen lieben Dank für die Hilfe!
Deutsche Rentenversicherung
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