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Experten-Antwort

Witwen/wer - Rente

von Klaus Fecker29.03.2012 | 13:07
1747 Ansichten
5 Antworten

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Der / die Verstorbene hat neben der gesetzlichen Rente auch noch VBL-Rente bezogen hat. Werden bei der Antragstellung der Hinterbliebenrente dann beide Rentenarten von der DRV erfasst, oder muß der Anteil der VBL-Rente gesondert an anderer Stelle beantrgat werden? Klaus Fecker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Flecker,

die gesetzliche Rente und betriebliche Rente (VBL) sind jeweils gesondert zu beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

123am 29.03.2012 | 13:13
Die VBL-Rente ist eine eigenständige Leistung und muss gesondert bei der VBL beantragt werden. Im Regelfall benötigt die VBL, zur Berechnung der Ansprüche aus der Zusatzversorung, aber den Witwenrentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung.
W*lfgangam 29.03.2012 | 19:45
Hallo Klaus Flecker, hier können Sie Vordrucke für die VBL bestellen: http://www.vbl.de/de/rentner/bestellservice/ (Ich habe jetzt 15 min, da rumgesucht - 'gestern' noch konnte man die direkt runterladen - scheint wohl nicht mehr möglich, oder ist gut versteckt). hier können Sie auch direkt mit der VBL 'reden': http://www.vbl.de/de/app/Kontakt Wenn der frühere Arbeitsgeber in Reichweite ist, vielleicht auch den mal ansprechen - manchmal wird der VBL-Antrag auch dort aufgenommen/ausgefüllt. Gruß w.
Klaus Feckeram 30.03.2012 | 07:58
Bedanke mich ganz herzlich für die Antwort. K. Fecker
Klaus Feckeram 30.03.2012 | 07:58
Bedanke mich ganz herzlich für die Antwort. K. Fecker
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