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Zur Experten-Antwort springenIch verweise hier mal auf die aussagekräftige und kurze Antwort von DRV. Ansprüche fallen nicht weg, weil man die Antragstellung vergessen hat. Allerdings dürfen sie nicht damit rechnen, dass eine Hinterbiebenenrente Jahrzehnte lang nachgezahlt wird. Max. 12 Monate sind ja schon benannt worden.
Der Rat lautet also schnellstmöglich die versäumte Antragstellung nachholen.
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