Hallo Vaclav,
ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus Tschechien besteht, kann nur in einem Rentenverfahren in Tschechien geklärt werden. Dieses wird durch den Rentenversicherungsträger eingeleitet, von dem Ihre Frau die Rente bezogen hat. Mit diesem müssen Sie sich in Verbindung setzen. Ihre eigene Rente in Deutschland wird nicht gekürzt.