Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Wehr,
die Rente wird grundsätzlich auch in die USA gezahlt.
Haben Sie als Witwe eigenes Einkommen – dazu zählen auch ausländische Einkommen –, wird dieses grundsätzlich auf Ihre Rente angerechnet.
Auch bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands kann die Rente auf ein eigenes Konto des Berechtigten bei einer Bank in Deutschland überwiesen werden. Die Überweisungskosten trägt die Deutsche Rentenversicherung.
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