1. Zur besseren Absicherung von Erwerbsgeminderten wurde ab dem 01.07.2014 die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Diese Regelung gilt entsprechend für Hinterbliebenenrenten.
2. Im Leistungsfall (Hinterbliebenenrente) wird die Rente nach dem aktuellen Recht berechnet. Aufgrund des Besitzschutzes (vorheriger Rentenbezug) kann sich jedoch kein niedriger Rentenbetrag ergeben.