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Experten-Antwort

Witwerpension

von Friedrich03.01.2017 | 09:47
1171 Ansichten
5 Antworten

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Mir ist bekannt, dass es sich hier um ein Forum der RV handelt. Trotzdem mal eine andere Frage zur Witwerpension. Ist jemanden bekannt, ob bei den Witwen-Witwerpensionen ab dem 4. Monat auch eigenes Einkommen angerechnet wird? Evtl. hat ja jemand schon einmal Erfahrungen gemacht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedrich,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für diese Zahlungen zuständige Dienststelle für die Beamtenversorgung.

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4 Antworten

Tante Charlieam 03.01.2017 | 11:02
Meinen Sie die WitwenPENSION aus der Beamtenversorgung? Hierzu kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen. Eventuell die zuständig Beihilfestelle. Falls Sie die WitwenRENTE aus der gesetzlichen Rentenversicherung meinen: Hierzu beantwortet folgende Broschüre ihre Frage: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gleich auf Seite 4 steht folgendes: ". Auch auf die Witwen­/Witwerrente und die Hinter bliebenen rente an überlebende eingetragene Lebens partner wird in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des verstorbenen Ver sicherten (sogenanntes Sterbevierteljahr) kein Einkommen angerechnet." Also wie Sie geschrieben haben, ab dem 4. Kalendermonat kommt es zur Einkommensanrechnung. Wie die Anrechnung durchgeführt wird und was alles zum Einkommen zählt, darüber gibt auch die Broschüre sehr schön Auskunft.
Friedricham 03.01.2017 | 12:13
Hallo Tante Charlie, ich meinte die WTWENpension aus der Beamtenversorgung, die Regelungen der RV sind mir bekannt.
KPJMKam 03.01.2017 | 17:55
Hallo. Wenn man Witwengeld oder Witwergeld bekommt wird auch das eigene Einkommen angerechnet. Es wird für Wi-Geld plus Einkommen eine Höchstgrenze berechnet. Dabei wird nach Einkommensart unterschieden. Eigene Renten werden nicht angerechnet. Anrechnung und Witwengeld ab Ende Sterbemonat.
W*lfgangam 03.01.2017 | 18:17
Hallo Friedrich, allgemein finden Sie im Beamtenversorgungsgesetz folgende Anrechnungsvorschriften: Erwerbseinkommen (Höchstgrenzen): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html Renten (eigene ohne Anrechnung): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html Direkt klären Sie das bitte mit der betreffenden Versorgungsdienststelle, denn auch Fragen nach Zeitpunkt Eheschließung und Altersunterschied können schon eine vorentscheidende Rolle spielen, sowie die mögliche Liste diverser Einkommensarten. Gruß w.
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