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Experten-Antwort

Witwerrente

von Christian Pfefferkorn09.06.2017 | 18:08
564 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine Ehefrau ist mit 58 Jahren verstorben und hat eine EU Rente bezogen,. Werden hier bei der Witwerrente auch die 10,8 % abgezogen, da sie noch nicht das 60 Lebensjahr erreicht hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian Pfefferkorn,

wenn die Witwerrente nahtlos im Anschluss an die EU-Rente Ihrer Frau gezahlt wird (wovon ich mal ausgehe), werden bei der Witwerrente keine 10,8 % abgezogen. Das liegt daran, dass in der "alten" Rente wegen Erwerbsunfähigkeit kein entsprechender Abschlag enthalten war und die Entgeltpunkte mit dem ungeminderten Zugangsfaktor in die folgende Witwerrente übernommen werden.

Nur wenn sich bei der Berechnung der Witwerrente mehr Entgeltpunkte ergeben als bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wird bei den zusätzlichen Entgeltpunkten – aber nur bei diesen – ein Abschlag von 10,8 % vorgenommen.

Anders sieht es aus, wenn die EU-Rente Ihrer Ehefrau vor deren Tod weggefallen sein sollte. Dann wird bei der Witwerrente ein Abschlag von 10,8 % vorgenommen. Aber auch in diesem Fall könnte es sein, dass der Abschlag von 10,8 % nicht zum Tragen kommt, nämlich wenn die Witwerrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Wegfall der EU-Rente beginnt. Dann sind die ungeminderten persönlichen Entgeltpunkte aus der EU-Rente besitzgeschützt und werden der Berechnung der Witwerrente zugrunde gelegt, wenn dies für Sie günstiger ist.

Noch ein wichtiger Hinweis: Die Ausführungen gelten nur, wenn es sich bei der Rente Ihrer verstorbenen Ehefrau tatsächlich um eine EU-Rente, also um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit handelt. Sollte Ihre Ehefrau hingegen eine EM-Rente, also eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten haben, erhält auch die Witwerrente einen Abschlag von 10,8 % (Einzige Ausnahme: Die EM-Rente hat in der Zeit von 2001 bis 2003 begonnen).

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1 Antworten

eosam 09.06.2017 | 18:19
Ja, aber die 10,8% wären auch dann abgezogen worden, wenn Ihre Frau noch keine Rente bezogen hätte.
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