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Experten-Antwort

Witwerrente

von Natalie10.07.2015 | 12:52
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Mein Vater Rentner, eigene Altersrente vollständig nach FRG (Aussiedler aus ehem. UdSSR, eingereist nach Mai 1996) 25 Punkte i.H.v. 640 € netto, ist verwitwet. Seine Ehefrau bezog zuletzt Altersrente i.H.v. 940 € netto, davon größter Teil für die Arbeitszeiten in Deutschland (22 Jahre), der Rest ebenfalls nach FRG. Die berechnete Witwerrente beträgt 37 € :( Kann das denn sein? Mir ist bekannt, dass bei Aussiedlern, die nach Mai 1996 angekommen sind, die Gesamtrente (Alters+Witwerrente) bei Einzelperson nicht 25 Punkte übersteigen darf. Was ist aber mit dem von der Ehefrau in De erwirtschafteten Anteil? Seine eigene Rente übersteigt ja nicht den Freibetrag. Woran kann das liegen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Natalie,

leider kann auch ich von hier aus den Sachverhalt mit Ihren Angaben nicht soweit nachvollziehen, um eine sachgerechte Auskunft erteilen zu können. Insoweit kann ich Ihnen auch nur empfehlen, ggf. einen neuen Termin zur Klärung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren und/oder den Ausgang des Widerspruchsverfahrens abzuwarten. Spätestens hier müssten die Gründe für die niedrige Witwerrente ersichtlich sein bzw. ein Fehler erkannt werden.

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7 Antworten

Q.am 10.07.2015 | 13:54
Das ist so ein Fallkonstellation, bei der es hilfreich wäre, wenn dem Forum die Berechnungsanlagen zur Verfügung stehen würden. Denn da findet sich auch die Antwort. Sie haben zumindest dahingehend recht: - Die eigene Altersrente übersteigt nicht den Freibetrag bei der Witwerrente von derzeit ca. 780,- EUR (west) - verglichen wird dieser mit der Bruttorente - FRG-Berechtigte erhalten maximal 25 EntgeltPunkte aus FRG-Zeiten zu ihrer/ihren Rente(n). [Bei Ehegatten wären es in der Summe gar nur 40 EP] - Warum bei aus 22 Versicherungsjahren in Deutschland zurückgelegten Zeiten dann nur Netto 37 EUR rausspringen -> dafür müsste man mal in den Rentenbescheid reinschauen können. Denn die Frage ist, wieviele Entgeltpunkte machen die 22 Jahre aus. Wwar das die ganze Zeit vielleicht nur ein Minijob? Insofern empfiehlt sich hier besonders der Gang in die nächste Beratungsstelle (oben rechts "Beratungsstellensuche") oder ins Versicherungsamt des nächsten Rathauses.
KPJMKam 10.07.2015 | 14:54
Schau mal ins Fremdrentengesetz §22b Abs 1 und 2. Aus gemeinsamen 40 Punkten werden halt höchstens 25. Und die gibt es wahrscheinlich auch nicht voll weil die erarbeitete Zeit der Ehefrau sehr viele Punkte bringt.
Natalieam 10.07.2015 | 14:07
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich befürchte auch, dass man ohne Beratung vor Ort nicht weiter kommt. Mein Vater war schon dort, jedoch ohne Erfolg. Auch der Berater konnte den Bescheid nicht nachvollziehen. Zu Ihrer Frage zur Beschäftigungsart: kein Minijob, die ganze Zeit Erzieherin in Vollzeit, zum Schluss Aushilfslehrerin in Vollzeit. Jedenfalls habe ich bereits den Widerspruch eingereicht, insbesondere wegen 22 Jahre Beschäftigung in De. und bin gespannt, was die RV daraus macht.
R.am 10.07.2015 | 15:14
Ist doch bekannt und erklärt nicht, warum aus den 22 Jahren in Deutschland zurückgelegten Zeiten eine so geringe Witwerrente berechnet wird.
W*lfgangam 11.07.2015 | 19:30
> Ist doch bekannt und erklärt nicht, warum aus den 22 Jahren in Deutschland zurückgelegten Zeiten eine so geringe Witwerrente berechnet wird. Dem schließe ich mich an - die Begrenzung betrifft nur die FRG-Zeiten ...die Zeiten in D sind davon völlig unabhängig zu 'rechnen'. Insofern, Widerspruch gegen den Rentenbescheid (alternativ Überprüfungsantrag, falls WS-Frist schon abgelaufen), ggf. Rentenakte zur Einsicht anfordern und den 'Weg' zur festgesetzten Renten nachlesen. ..und da sind Sie ja auf dem richtigen Weg. Es sein denn, da sind eigene/weiteres Einkünfte vorhanden, die den Freibetrag 'deutlich' überschreiten ... Gruß w.
Natalieam 11.07.2015 | 21:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Weitere Einkünfte gibt es (leider) nicht. Wir warten jetzt den WS-Bescheid ab.
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