Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwerrente

von anderl196207.06.2008 | 23:42
1049 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, meine Frau ist letzte Woche verstorben. Wir haben vor 2 Jahren gebaut und ich habe Sorge daß ich unseren großen Traum- unser Haus verliere (geldtechnisch ). Meine Frau ( 47 Jahre alt ) hätte einen Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung von € 823,01 gehabt. Ich werde in der Steuerklasse 1 in die ich jetzt wieder zurückfalle ( wir haben keine Kinder ) ca. € 1820 netto nach Abzug der Steuern verdienen. Habe ich einen Anspruch auf Witwerrente und wie hoch ist diese circa. Es schmerzt mich sehr nach nur 32 Monaten Ehe meine Frau durch eine heimtückische Krankheit verloren zu haben und mich in meiner Trauer auch noch mit diesem Thema beschäftigen zu müssen. Gruß Andreas

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwerrente. Auf Grund der Einkommensanrechnung geht es jedoch in Richtung Nullrente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Während des "Sterbevierteljahres" (Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod der Versicherten) wird Ihr Einkommen nicht auf die Witwerrente angerechnet.

1 Antworten

Schiko.,am 08.06.2008 | 11:02
Es ist natürlich bedauerlich , dass sie nach so kurzer ehedauer die frau verloren haben. Der verlust des finanziellen ist dagegen wesentlich leichter zu verkraften und ich glaube nicht dass das wohnhaus so hoch fremdfinanziert wurde und womöglich sie in verzug geraten könnten. B ei der geschilderten einkommenshöhe beträgt der fianzielle verlust monatlich ca. 350 euro, ob sie kinder haben spielt dabei keine rolle. Ein kind wird derzeit steuerlich durch den freibetrag ( Existenzminimum) von 5808 im Jahr nur bei höherem einkommen berücksichtigt. Im normal fall rechnet sich das kindergeld günstiger. Gehe davon aus, der bruttoverdienst liegt bei 3.100 monatlich, nach steuerklasse I sind dies ca. 1800, nach steuerklasse III ca. 2.140. Für 2008 und für das jahr 2009 gilt noch die steuer- klasse III. Einmal angenommen sie bekämen 55% witwerrente aus 823 rente ihrer frau ergibt die 452 brutto monat- lich. Somit kämen bei 3100 brutto ./. 40% euro 1.860 als anrechnungspflicht für die witwenrente in betracht. Im klartext, durch den anrechnungspflichtigen teil ihres einkommens bleibt von der witwerrente nichts mehr übrig. Vielleicht hilft ihnen dies trotzdem vorerst ein wenig weiter. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026