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Zur Experten-Antwort springenHallo,
das wäre grundsätzlich möglich, hängt aber vom Einzelfall ab.
Voraussetzung für einen Verzicht ist, dass durch ihn keine anderen Personen oder Leistungsträger belastet werden. Der Verzicht bezieht sich auf den Einzelanspruch, d. h. den sich monatlich wiederholenden Anspruch auf Auszahlung der Rente. Da Ihre Rente aufgrund der Verzichtserklärung nicht ausgezahlt wird, würde eine Einkommensanrechnung g r u n d s ä t z l i c h entbehrlich und somit auch die Unterlagen hierzu. Der Rentenstammanspruch wäre nicht betroffen.
Im Einzelfall muss der Rentenversicherungsträger aber dennoch genau berechnen, wie hoch Ihre Rente ohne Verzicht ist. Wenn Sie beispielsweise in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, muss der Rentenversicherungsträger Pflichtbeiträge an die Krankenkasse abführen. Auf den Beitragsanteil, den dabei der Rentenversicherungsträger zu tragen hat, können Sie nicht verzichten. Anspruch auf diesen Beitragsanteil hat allein die Krankenkasse. Um diesen Beitragsanteil ermitteln zu können, muss der Rentenversicherungsträger den genauen Rentenbetrag ermitteln, der sich ohne Verzicht ergibt. Ihre Verzichtserklärung führt somit nicht dazu, dass Sie sich das Einreichen von Unterlagen ersparen können.
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