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Experten-Antwort

Witwerrente

von ehemaliger Abgeordneter01.10.2015 | 11:00
4121 Ansichten
2 Antworten

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Meine Ehefrau ist verstorben und somit habe ich Anspruch auf eine Witwerrente. Mir ist bekannt, dass die ersten 3 Monate als sogenanntes Sterbevierteljahr ohne Einkommensanrechnung gezahlt wird. Ab dem 4. Monate wird ja mein Einkommen auf die Witwerrente angerechnet. Ich habe ein solch hohes eigenes Einkommen, sodass ab diesem Zeitpunkt mir keine Rente mehr zusteht. Wenn ich jetzt den Rentenantrag stelle um mir die ersten 3 Monate auszahlen zu lassen, kann ich dann im Antrag vermerken dass ich auf die weitere Rente verzichte, um nicht die ganzen Unterlagen beibringen zu müssen die zur Prüfung des weiteren Anspruchs benötigt werden? Alles andere wäre nur vertane Zeit und unnötiger Arbeitsaufwand.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.10.2015 | 13:40

Hallo,

das wäre grundsätzlich möglich, hängt aber vom Einzelfall ab.

Voraussetzung für einen Verzicht ist, dass durch ihn keine anderen Personen oder Leistungsträger belastet werden. Der Verzicht bezieht sich auf den Einzelanspruch, d. h. den sich monatlich wiederholenden Anspruch auf Auszahlung der Rente. Da Ihre Rente aufgrund der Verzichtserklärung nicht ausgezahlt wird, würde eine Einkommensanrechnung g r u n d s ä t z l i c h entbehrlich und somit auch die Unterlagen hierzu. Der Rentenstammanspruch wäre nicht betroffen.

Im Einzelfall muss der Rentenversicherungsträger aber dennoch genau berechnen, wie hoch Ihre Rente ohne Verzicht ist. Wenn Sie beispielsweise in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, muss der Rentenversicherungsträger Pflichtbeiträge an die Krankenkasse abführen. Auf den Beitragsanteil, den dabei der Rentenversicherungsträger zu tragen hat, können Sie nicht verzichten. Anspruch auf diesen Beitragsanteil hat allein die Krankenkasse. Um diesen Beitragsanteil ermitteln zu können, muss der Rentenversicherungsträger den genauen Rentenbetrag ermitteln, der sich ohne Verzicht ergibt. Ihre Verzichtserklärung führt somit nicht dazu, dass Sie sich das Einreichen von Unterlagen ersparen können.

1 Antworten

W*lfgangam 01.10.2015 | 19:49
Hallo ehemaliger Abgeordneter, so viele Unterlagen *) als Einkommensnachweis sind es gar nicht, allein Ihre Abgeordnetenentschädigung dürfte schon zum Ruhen des Rentenanspruchs ab 4. Monat führen. Da reicht die Dez-Abrechnung 2014 aus (sofern da summierte Einkünfte aufgeführt werden) und die Monatsabrechnung des Sterbemonats ...und wenn der MA DRV sich nicht allzu pinnschieterich anstellt, fordert er auch nicht alles Mögliche/Überflüssige nach. War Ihre Frau bereits Rentnerin, ist es ziemlich einfach. Sie beantragen das Sterbevierteljahr über die Post (Renten-Service), geht auch online: https://onlinemitteilung.deutschepost.de/rentenservice/selectNot… (Mitteilung 'im Auftrage eines Rentners wählen', dann erscheint auch die Auswahl 'Sterbefall'), die zahlt aus, anschließend erhalten Sie ein Aufforderungsschreiben der DRV zum Witwerrentenantrag. Bleibt das unbeantwortet, ist das Verfahren einzustellen, da davon ausgegangen wird, dass Sie keine weitere Witwenrente erhalten wollen. Ist in der Rechtsanweisung der DRV so geregelt (nach meinem letzten Kenntnisstand, die ändern sich ja manchmal ;-)) *) Standardunterlagen: Perso Krankenversicherungskarte GKV (oder VersNR. der PKV) IBAN Steuer ID Nr – nicht zwingend Sterbeurkunde Heiratsurkunde Geburtsurkunde eines Kindes – nicht zwingend bei PKV eigene DRV-NR (ggf. aus früheren Zeiten) – nicht zwingend Rentenauskunft der Verstorbenen, wenn Sie zu einer externen Beratungsstelle gehen, DRV-intern sonst nicht notwendig. Gruß w.
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