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Witwerrente in Russland

von felicity14.12.2007 | 23:20
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7 Antworten

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Guten Tag! Meine Vater (geb 1.1.1955) und Mutter (11.4.1956) sind sind im Oktober 1999 aus Russland nach Deutschland ausgewandert.Meine Mutter war krebskrank und bezog seit 2001 die Erwerbsminderungsrente (80%Behinderung)-ihr wurden die Arbeitszeiten aus Russland angerechnet(da sie deutsche Abstammung hat-Spätaussiedler).Im Januar 2007 verstarb sie,seitdem bezieht Vater die Witwerrente. Mein Vater hat vor nach Russland zurückzukehren. (er hat deutsche und russische Staatsangehörigkeit). Wird mein Vater die Witwerrente in Russland weiterhin bekommen? Spielt es eine Rolle ob er für immer nach Russland geht oder für ein Paar Jahre? Danke im voraus für Ihre Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In vorliegendem Fall wurden Versicherungszeiten nach dem sogen. Fremdrentengesetz anerkannt. Bei Verzug des Rentenberechtigten (hier Witwer) ins nicht europäische Ausland kommt es demnach im Regelfall zur Kürzung dieser Zeiten (vgl. auch § 272 Sozialgesetzbuch VI), auch wenn er selbst auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sollte.

Darüber hinaus ist es von nicht unerheblicher Bedeutung, ob es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt in Russland oder um eine dauerhafte Wohnsitzverlegung handelt.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich am besten direkt an den für die Auszahlung der Witwenrente zuständigen Rentenversicherungsträger.

MfG

6 Antworten

Schadeam 15.12.2007 | 08:16
fragen Sie bitte beim Leistungsträger nach. Die Antwort wird aber negativ werden. Deutschland übernimmt die "Rente aus Russland" bei Aussiedlern nach dem Fremdrentengesetzt. Und dann zieht es der Rentner vor wieder nach Rußland zu ziehen. Wieso soll die deutsche RV da noch was zahlen. Da sollte wohl wieder die russische RV zuständig sein.
Claudiaam 18.12.2007 | 14:45
Ich will an dieser Stelle nur auf des heutige Urteil des EuGH-Urteil verweisen. Das EuGH sieht in dieser Regelung einen Verstoß gegen die Freizügigkeit!
felicityam 18.12.2007 | 14:59
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich hätte noch eine Frage: Wenn mein Vater nach Russland zurückkehrt-kann er die gezahlte Rentenversicherungsbeiträge "mitnehmen"? Oder besteht nur die Möglichkeit eine winzige Rente mit 65 Jahren zu beziehen? Zur Info-er hat 7 Jahre gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Vielen Dank im Voraus
Amadéam 19.12.2007 | 15:16
Ihr Vater wird zu gegebener Zeit auch bei Aufenthalt in Russland eine Regelaltersrente beziehen können, da er - so entnehme ich Ihren Äusserungen - in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 59 Kalendermonate Versicherungszeit zurückgelegt hat. Eine Beitragserstattung ist jedoch ausgeschlossen, so lange Ihr Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Amadéam 19.12.2007 | 15:33
Sollte das Abkommen "DDR-ehemalige UdSSR" eine Rolle spielen, schauen Sie sich bitte diesen link an Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bei Rentenzahlungen ins Ausland ist noch folgendes zu beachten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
felicityam 20.12.2007 | 11:22
Vielen Dank!
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