Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWir schließen uns dem Beitrag von „Cassandra“ an!
Auszug aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen zum § 303 SGB VI:
„Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI sind zweckgebunden und kommen allein der pflegebedürftigen Person zugute. Selbst wenn die Zahlung direkt an die pflegebedürftige Person erfolgt, sind die Leistungen der vollstationären Pflege nicht als Unterhaltsbeitrag der Familie zu bewerten.“
Ausführliche Infos unter: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_303R0&id=%A7%20303%20Witwerrente%20%205%20595
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